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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „eingebrachte Einrichtungsgegenstände“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 10.02.2003
- 11 O 60/03 -

Wann verliert ein Mieter seinen Anspruch, seine in eine Mietwohnung eingebrachten Einrichtungsgegenstände wegzunehmen?

Wer zu spät kommt ...

Der Mieter muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung des Mietverhältnisses seine Wohnungseinrichtung an sich nehmen. Ansonsten läuft er Gefahr, sein Wegnahmerecht zu verlieren.

So entschied jetzt das Landgericht Coburg – bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg – im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Es verbot einer Mieterin, ihr in den angemieteten Räumen befindliches Inventar zu entfernen. Die gesetzlich vorgesehene Frist von 6 Monaten sei verstrichen. Die Mieterin habe daher ihr Recht zur Wegnahme verloren.Die Vermieterin hatte den Mietvertrag zum März 2002 wirksam gekündigt. Hiervon unbeeindruckt nahm die Mieterin die Räume bis Ende Januar des Folgejahres in Beschlag. Kurz vor ihrem Auszug fragte sie bei der Vermieterin an, ob sie bereit sei, eine angemessene Entschädigung von... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 06.06.2003
- 6 U 20/03 -

Verjährung des Wegnahmerechts des Mieters nach Ablauf von 6 Monaten

Mieter muss seine Möbel aus gekündigter Wohnung schnell entfernen - Vermieter darf sonst "entrümpeln"

Wer aus einer Wohnung auszieht, darf sich nicht zu lange Zeit lassen, wenn er Möbel noch nicht mitnehmen konnte und diese in der Wohnung belässt. Der Vermieter darf die zurückgelassenen Möbel nach einiger Zeit entsorgen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat damit eine Entscheidung des Landgerichts Coburg bestätigt. In dem Fall waren der Mietvertrag zwar gekündigt und der Mieter ausgezogen, aber die Möbel standen auch nach Monaten immer noch in dessen altem Domizil.Die Vermieterin hatte die Möbel entfernen lassen. Das Gericht entschied, dass der Anspruch des Mieters auf Wegnahme der... Lesen Sie mehr