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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ferienumgang“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2018
- 8 UF 53/17 -

Einflussnahme auf Kind durch Elternteil rechtfertigt nicht Verkürzung des Ferienumgangs

Befürchtete Einflussnahme muss mit Auflagen begegnet werden

Besteht die Befürchtung, dass ein Elternteil negativ Einfluss auf das Kind nimmt, so rechtfertigt dies nicht die Verkürzung des Ferienumgangs. Vielmehr muss der befürchteten Einflussnahme mittels Auflagen gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Kindesvater vom Amtsgericht Dinslaken im Februar 2017 der Sommerferienumgang mit seinem bei der Kindesmutter wohnenden Sohns verkürzt. Dahinter stand die Befürchtung, dass der Kindesvater negativ Einfluss auf das Kind nimmt und es gegen die Mutter in Stellung bringen will. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Kindesvaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Das Kindeswohl rechtfertige es nicht, den Umgang des Kindesvaters mit seinem Sohn in der Hälfte der Schulferien quantitativ... Lesen Sie mehr

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.03.2018
- 6 UF 116/17 -

Angemessener Sommerferienumgang bei zweijährigem Kind beträgt zwei Wochen

Längere Trennung des Kindes von Haupt­betreuungs­person bei Spannungen der Eltern unzulässig

Der Sommerferienumgang mit einem zweijährigen Kind ist regelmäßig auf zwei Wochen zu begrenzen. Eine längere Trennung des Kindes von der Haupt­betreuungs­person in diesem Alter ist bei Spannungen in der Elternbeziehung unzulässig. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht St. Wendel im Oktober 2017 in einem Sorgerechts- und Umgangsverfahren zweier in Trennung lebender Eltern einer zweijährigen Tochter unter anderem über den Ferienumgang entscheiden. Das Kind lebte hauptsächlich bei der Mutter. Das Gericht sprach dem Vater für die Sommerferien einen Umgang von zwei Wochen mit dem Kind zu. Damit war... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.02.2017
- 13 UF 163/16 -

Keine Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zum Ferienumgang eines Elternteils

Recht zur Beschwerde bei Urlaubsfernreise in politisches Krisengebiet oder in Region mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Gegen eine einstweilige Anordnung eines Amtsgerichts zum Ferienumgang eines Elternteils ist eine Beschwerde gemäß § 57 Satz 1 FamFG nicht zulässig. Ein Recht zur Beschwerde kann aber gemäß § 57 Satz 2 Nr. 1 BGB bestehen, wenn die Urlaubsfernreise in ein politisches Krisengebiet oder in eine Region geht, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Denn in diesem Fall liegt eine Sorgerechtssache vor, über die beide Elternteile zu entscheiden haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Berliner Sommerferien des Jahres 2016 wollte der Vater mit seinen zwei minderjährigen Kinder und seiner neuen Ehefrau nach Jomtien Beach in der Nähe von Pattaya in Thailand verreisen. Die Kindesmutter hatte dem zunächst zugestimmt. Nachdem es aber wenige Tage vor Beginn der Urlaubsreise zu Bombenanschlägen an unterschiedlichen Orten... Lesen Sie mehr