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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2006
- VIII ZR 71/06 -
Vom Vermieter veranlasste Übersendung von Abrechnungsunterlagen an den Mieter begründet keinen Anspruch auf Übermittlung weiterer Unterlagen
Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Beanstandet ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung, so hat er gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass der Vermieter auf Bitten des Mieters bereits Unterlagen zugesandt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 erhielt der Mieter einer Wohnung eine
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Wiesbaden wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landgerichts habe der Mieter gegenüber der Betriebskostennachforderung ein
Bundesgerichtshof verneinte Anspruch des Mieters auf Übersendung von Abrechnungsbelegen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Vermieter und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Dem Mieter habe kein
Kein Anspruch auf Übersendung wegen bereits übersandter Belege
Soweit der Mieter anführte, dass ein Anspruch auf Übersendung weitere Unterlagen deshalb bestanden habe, weil der Anwalt auf Bitten des Mieters bereits mehrere Belege übermittelt hatte, folgte der Bundesgerichtshof dem nicht. Die Übersendung sei seiner Ansicht nach lediglich aus Gefälligkeit erfolgt. Eine vertragliche Verpflichtung zur Übermittlung weiterer Unterlagen sei dadurch nicht begründet worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.12.2004
[Aktenzeichen: 91 C 4300/04-30] - Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 13.01.2006
[Aktenzeichen: 3 S 4/05]
- Betriebskostenabrechnung: Stark gehbehinderter Mieter kann Anspruch auf Überlassung von Kopien der Abrechnungsunterlagen haben
(Landgericht Berlin, Urteil vom 11.06.2014
[Aktenzeichen: 65 S 233/13]) - Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
(Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 93 C 2240/13])
Jahrgang: 2006, Seite: 1612 GE 2006, 1612 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2007, Seite: 159 NJW-RR 2007, 159 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 926 NZM 2006, 926 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 618 WuM 2006, 618 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 918 ZMR 2006, 918
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Dokument-Nr. 18932
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