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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Führungszeugnis“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.07.2012
- III-1 VAs 62/12 -
Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen im Führungszeugnis bei weiteren derartigen eingetragenen Straftaten
Ausnahmeregelung des § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG gilt bei weiteren eingetragenen Straftaten nicht
Verurteilungen über Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen können entgegen von § 32 Abs. 2 Nr. 5a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Führungszeugnis aufgenommen werden, wenn weitere Straftaten eingetragen sind, selbst wenn diese ebenfalls Verurteilungen von Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen beinhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren im Bundeszentralregister für den Betroffenen zwei Verurteilungen von Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen eingetragen. Hintergrund dessen war zum einen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und zum anderen ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da diese Verurteilungen in einem im Mai 2012 erteilten Führungszeugnis erschienen, beantragte der Betroffene deren Löschung. Er verwies zur Begründung auf § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG, wonach Verurteilungen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden dürfen. Nachdem das Bundesamt für Justiz den Antrag ablehnte, beantragte der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung.... Lesen Sie mehr
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