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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
- 202 C 374/17 -
Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen
Dämmung des Dachgeschossfußbodens bei gleichzeitiger Umwandlung des Dachs in Kaltdachkonstruktion
Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung rechtfertigen keine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, wenn zugleich Maßnahmen ausgeführt werden, welche die Energieeinsparung wieder aufheben. Dies ist etwa der Fall, wenn zwar der Fußboden des Dachbodens gedämmt wird, aber zugleich das ursprünglich voll geschlossene Dach in eine Kaltdachkonstruktion umgewandelt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Vermieterin auf dem Fußboden des Dachraums eines Berliner Wohnhauses Dämmarbeiten ausgeführt hatte, erklärte sie im Juli 2016 die Erhöhung der Miete. Die unter dem Dachgeschoss wohnende Mieterin war damit aber nicht einverstanden. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin die ursprüngliche Dachkonstruktion von einem überdachten, ringsum abgeschlossenen Dachboden in eine Kaltdachkonstruktion geändert hatte. Das dadurch bedingte vermehrte Eindringen von Kaltluft, habe nach Meinung der Mieterin zu keiner Energieeinsparung in ihrer Wohnung geführt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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