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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
- 202 C 374/17 -
Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen
Dämmung des Dachgeschossfußbodens bei gleichzeitiger Umwandlung des Dachs in Kaltdachkonstruktion
Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung rechtfertigen keine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, wenn zugleich Maßnahmen ausgeführt werden, welche die Energieeinsparung wieder aufheben. Dies ist etwa der Fall, wenn zwar der Fußboden des Dachbodens gedämmt wird, aber zugleich das ursprünglich voll geschlossene Dach in eine Kaltdachkonstruktion umgewandelt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Vermieterin auf dem
Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Die Vermieterin könne gemäß § 559 Abs. 1 BGB keine Erhöhung der Grundmiete aufgrund der vorgenommenen Arbeiten verlangen. Denn diese seien nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/WuM 2018, 213/rb)
- Modernisierungsankündigung erfordert konkrete, nachvollziehbare Angaben zur energetischen Beschaffenheit des Wohnhauses und der zu erwartenden Energieeinsparungen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 05.10.2015
[Aktenzeichen: 237 C 199/15]) - Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung bei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer Heizungsanlage
(Landgericht Bonn, Beschluss vom 28.01.2021
[Aktenzeichen: 6 S 78/20]) - Vorliegen einer energetischen Modernisierung bemisst sich nach Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme
(Landgericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
[Aktenzeichen: 2 S 31/21])
Jahrgang: 2018, Seite: 213 WuM 2018, 213
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Dokument-Nr. 25838
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