die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebühren für Straßenreinigung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.04.2024
- 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) -
Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren
Quadratwurzelmaßstab vorrangig anzuwenden
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen.
Die Hansestadt Lüneburg erhob bis Ende 2017 Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Frontmetermaßstab. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 stellte sie den Maßstab um und erhebt seitdem die Gebühren gemäß ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab. Bei diesem wird aus der Grundstücksfläche die Quadratwurzel gezogen. Damit wird gedanklich ein quadratisches Grundstück gebildet, von dem die Länge einer Seite der Gebührenberechnung zugrunde gelegt wird.Das OVG hat entschieden, dass der Quadratwurzelmaßstab ein rechtmäßiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Straßenreinigungsgebühren ist. Der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2021
- 17 K 6804/19, 17 K 7166/19, 17 K 1964/20 und 17 K 1667/20 -
Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt Mönchengladbach für 2019 und 2020 rechtmäßig
Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren erfolglos
Die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren sind nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren durch die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) gerichteten Klagen abgewiesen. Der Entscheidung kommt für die Gebührenjahre 2019 und 2020 Grundsatzcharakter zu. Eine Vielzahl von Bürgern hatte sich gegen die Festsetzung gewandt.
Zur Begründung hat das VG ausgeführt: Die Umorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in der Stadt Mönchengladbach sei nicht zu beanstanden. Die Gründung der mags stelle das Ergebnis eines über mehrere Jahre geführten Diskussionsprozesses um die Verbesserung der Stadtsauberkeit dar. Diese Entscheidung liege im Rahmen des dem Stadtrat zustehenden Organisationsermessens,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -
Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßenreinigungsgebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront
Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung
Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren Widerspruch. Die zuständige Behörde hatte die Gebühren nach dem Frontmetermaßstab veranlagt. In der betreffenden Straße lagen sechs Grundstücke. Zwei davon hatten aber im Verhältnis zu ihrer Grundstücksfläche eine nur... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 09.09.2015
- 3 K 218/13 und 3 K 183/14 -
Heranziehung von Anliegern zu Straßenreinigungsgebühren für Winterwartung unzulässig
Der Gebührenfestsetzung zu Grunde liegender Gebührensatz unwirksam
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Stadt Herford die Anlieger einer Straße nicht zu Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung heranziehen darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die Stadt Herford mit einem Bescheid die Anlieger einer Straße zu den Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung betreffend die Jahre 2013 und 2014 heranziehen. Die Eigentümerin eines Hausgrundstücks wehrte sich hiergegen u.a. mit der Begründung, dass nach Erklärungen der städtischen Tochterfirma SWK (Servicegesellschaft für Wirtschaft und... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2010
- 9 LA 205/08 -
Zur Frage, wann Straßenreinigungsgebühren wegen schlechter Straßenreinigung gemindert werden können
Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung - Parkende Autos stören Reinigungsmaßnahmen
Wenn Kommunen öffentliche Straßen nur unvollständig säubern, dürfen Anlieger deshalb nicht gleich die Straßenreinigungsgebühren mindern. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückeigentümer aus Hannover gerichtlich klären lassen, ob es Anlieger hinnehmen müssen, dass die Straßen wegen parkender Autos in bestimmen Teilbereichen nicht gereinigt werden oder ob in solchen Fällen ein erhöhter Reinigungsaufwand seitens der Gemeinde (etwa eine teilweise Reinigung von Hand) zu gefordert werden dürfe. Er behauptete, die... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 03.06.2009
- 3 L 526/09.MZ -
Keine Straßenreinigungsgebühren für Eigentümer von Weinbergsgrundstücken, die sich innerhalb eines Ortes befinden
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke nicht besser nutzbar durch Reinigung der angrenzenden Straßen
Eigentümer von Weinbergsgrundstücken, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden, können nicht zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden, da es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke handelt, die durch Straßenreinigung nicht besser nutzbar oder besser zugänglich gemacht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Eigentümerin einer in unmittelbarer Nähe der Liebfrauenkirche in Worms gelegenen, ca. 3,8 Hektar großen Weinbergsfläche der Lage "Liebfrauenmilch" (Antragstellerin) muss vorerst für diese Fläche keine Straßenreinigungsgebühren an die Stadt Worms zahlen. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz. Nachdem die Stadt Worms die Antragstellerin zu Straßenreinigungsgebühren... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009
- OVG 9 A 1.07 -
Frontmetermaßstab: Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich
Inhalt des Frontmetermaßstabes verkannt
Auf den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Wohnungsbauunternehmens hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. November 2006 für nichtig erklärt.
Die Satzung sieht vor, dass u. a. die Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Frontmetermaßstab erhoben werden, also nach der Länge, mit der ein Grundstück an eine Straße angrenzt oder der Straße zugewandt ist.Gegen die Zugrundelegung dieses Maßstabes hat der Senat zwar keine prinzipiellen Bedenken. Allerdings hat die Landeshauptstadt Potsdam den Inhalt des von ihr... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 4 B 08.916 -
Frontmeterlänge für Straßenreinigungsgebühr entscheidend
Bay. VGH zur Auslegung des Begriffs "Frontmeter"
Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren war Gegenstand eines Rechtstreits zwischen der Stadt Würzburg und einem Anlieger in der Rochusgasse. Für die Frontmeterlänge ist jedes Angrenzen an das Straßengrundstück ausschlaggebend, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Nach der städtischen Gebührensatzung ergab sich bei einer Frontmeterlänge von 33 m eine jährliche Gebühr von 76,56 € für das Grundstück. Hiergegen erhob der Grundstückseigentümer Klage. Er war der Auffassung, sein Grundstück dürfe nicht in vollem Umfang herangezogen werden, die Grundstücksgrenze verlaufe nicht gradlinig, knicke teilweise ab, zudem befänden sich vor diesem "Versprung"... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 29.08.2007
- 9 K 1205/06 -
Straßenreinigungszuschlag zur Grundsteuer muss auch ein Grundstückseigentümer zahlen, der nicht in den Genuss der Straßenreinigung kommt
Steuer kann unabhängig von Gegenleistung erhoben werden
Auch ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück im Außenbereich liegt, und der nicht von der kommunalen Straßenreinigung profitiert, kann im Wege der Grundsteuer an der Refinanzierung der Reinigungskosten beteiligt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und die Klage eines Grundstückseigentümers in Borken gegen seine Heranziehung zur Grundsteuer B für das Steuerjahr 2006 abgewiesen.
Der Rat der Stadt Borken hatte im Dezember 2005 beschlossen, den Grundsteuerhebesatz für das Jahr 2006 wegen der Kosten der Straßenreinigung um 22 v.H. auf 403 v.H. zu erhöhen. Hintergrund war eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach es den Gemeinden ermöglicht wurde, von der bislang zwingenden Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, die... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006
- 7 A 11436/05.OVG -
Eigentümer muss nur für Reinigung von Wohnwegen zahlen
Gebührenpflicht nur für angrenzende Wege
Der Eigentümer eines Grundstücks, das an unbefahrbare Wohnwege angrenzt, muss nur für diese und nicht für die befahrbare Straße, in die die Wohnwege einmünden, Straßenreinigungsgebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist in Mainz-Finthen Eigentümer eines Grundstücks, das an nicht befahrbare Wohnwege angrenzt, die wiederum in eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Ringstraße einmünden. Für die Reinigung der Wohnwege und der Ringstraße wurde der Kläger zu einer Gebühr in Höhe von ca. 70,00 € pro Jahr herangezogen. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht insoweit statt, als... Lesen Sie mehr