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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gegenüberliegende Straßenseite“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2015
- 9 U 64/14 -

Aus Parkplatz herausfahrender Fahrzeugführer muss gegenüberliegende Parkplatzausfahrt im Auge behalten

Keine Anwendung der Regelung zum Vorrang des entgegenkommenden Verkehrs vor Linksabbieger

Liegen zwei Parkplatzausfahrten gegenüber, so muss ein Verkehrsteilnehmer, der aus einem der Parkplätze herausfährt, gemäß § 10 Satz 1 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) die gegenüberliegende Parkplatzausfahrt im Auge behalten. Die Regelung des § 9 Abs. 4 StVO, wonach der entgegenkommende Verkehr Vorrang vor Linksabbieger hat, kommt nicht zur Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Rollerfahrer mit seinem Fahrzeug im April 2013 nach links aus einem Parkplatz eines Einkaufsmarkts auf die Straße einbiegen. Als er sich bereits auf der Straße befand, kam es zu einer Kollision mit einem Pkw, der aus einem gegenüberliegenden Parkplatz nach rechts herausfuhr. Sowohl der Rollerfahrer als auch der Pkw-Fahrer bogen in dieselbe Fahrtrichtung auf die Straße ein. Aufgrund der des durch die Kollision bedingten Sturzes erlittenen Verletzungen klagte der Rollerfahrer gegen den Pkw-Fahrer auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Konstanz gab der Schadensersatzklage... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2013
- VG 1 K 366.11 -

Winter­dienst­verpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

Fahrbahnmitte bildet natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winter­dienst­pflichten

Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin Anliegerin eines Grundstücks in Berlin-Neukölln. Das Grundstück befindet sich in einer Straße, die im Straßenreinigungsverzeichnis C des Landes Berlin eingetragen ist. Daraus folgt die grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung. Unmittelbar vor dem Grundstück der Klägerin befindet sich allerdings kein gesonderter... Lesen Sie mehr