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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geldwerter Vorteil“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.06.2024
- VIII R 32/20 -

BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung

Maut, Fähr- und Parkkosten mindern geldwerten Vorteil nicht

Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Kläger machte bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend, der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung, den er nach der 1 %-Regelung ermittelte, sei um selbst getragene Maut, Fähr- und Parkkosten sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) eines privat angeschafften Fahrradträgers für den Dienstwagen zu mindern. Die Maut- und Fähraufwendungen betrafen private Urlaubsreisen und Fahrten des Klägers, ebenso die Parkkosten. Finanzamt und Finanzgericht versagten die Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung des Dienstwagens für Privatfahrten wegen dieser Kostentragung des Klägers.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2023
- 1 K 1234/22 -

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung

Zahlungen mindern Vorteil aus der Diens­twagen­überlassung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Klägerin ermöglichte ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete die Klägerin den Vorteil... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -

Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung

Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts

Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungs­rechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundes­arbeits­gericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungs­kilometer (sog. 0,03 %-Regelung).

Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.02.2022
- L 7 BA 1/22 B ER -

Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns

Gesetzlicher Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden

Sachbezüge finden bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns keine Berücksichtigung. Denn der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landes­sozial­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von August 2020 verlangte die zuständige Behörde von einem Restaurantbetreiber in München die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 10.000 €. Im nachfolgenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht München ging es unter anderem um die Frage, ob das Zurverfügungstellen von freier Unterkunft und Verpflegung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19.04.2021
- VI R 43/18 -

Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehr­einsatz­fahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr

Überlassung des Fahrzeugs vorwiegend zur Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft

Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Klägerin, eine nordrhein-westfälische Gemeinde, hat auf Grund der ihr als Aufgabenträger des Brandschutzes und des Hilfeschutzes in Unglücks- und Notfällen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Zu deren Leiter hat sie einen bei ihr angestellten Bediensteten unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Der Leiter der Freiwilligen... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.08.2020
- VI R 1/17 -

Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

Bundesfinanzhof zum geldwerten Vorteil von Verwarnungsgeldern

Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Die Klägerin betrieb einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. Soweit sie in Innenstädten bei den zuständigen Behörden keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten konnte, die ein kurzfristiges Halten zum Be- und Entladen in ansonsten nicht freigegebenen Bereichen (z.B. Halteverbots- oder Fußgängerzonen) unter bestimmten Auflagen ermöglicht hätte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019
- 5 U 1318/18 -

"Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz

Käufer muss sich jedoch Nutzungsvorteil anrechnen lassen

Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Pkw der Marke VW, Modell Sharan, als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügte. Der Kläger nahm die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs und Motors... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2019
- 10 K 2990/17 E -

Garagenkosten mindern nicht Nutzungswert eines Firmenwagens

Unterbringung des Fahrzeugs in einer Garage für Inbetriebnahme des Wagens nicht notwendig

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bekam von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Der als Arbeitslohn zu versteuernde Nutzungsvorteil wurde unstreitig nach der sogenannten 1 %-Methode berechnet. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger anteilige Garagenkosten in Höhe von ca. 1.500 Euro geltend. Dies lehnte das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -

Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern

Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.2017
- 3 K 2547/16 -

FG zum Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Überlassen von Dienstwagen nicht nur bei Vollzeitbeschäftigte

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im verhandelten "Bahrlohnumwandlungs-"Fall beschäftigte der Kläger seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen.... Lesen Sie mehr