die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geschlossener Immobilienfonds“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2011
- III ZR 144/10 -
Anlagevermittler haften für ihre Arbeit: Pflicht zur Plausibilitätsprüfung von Berechnungen
Anlagevermittler müssen angebotene Immobilienfonds auf Wirtschaftlichkeit überprüfen und Kunden auf Fehler hinweisen
Anlagevermittler schulden ihren Kunden eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für deren Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. Hierbei muss ein Vermittler ein Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, wenigstens auf Plausibilität hin überprüfen. Ansonsten kann er keine sachgerechten Auskünfte erteilen. Unterlässt er diese Prüfung, hat er den Interessenten darauf hinzuweisen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der BGH führte weiter aus, dass ein Vermittler, der eine Anlage anhand eines Prospekts vertreibe, im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt darauf kontrollieren müsse, ob dieser ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gebe und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit das mit zumutbarem Aufwand überprüfbar sei, sachlich vollständig und richtig seien. Dies beziehe sich auch auf Modell-Berechnungen des Fonds-Initiators, die der Vermittler bei seinem Vermittlungsgespräch verwende.In dem zu entscheidenden Fall hatten sich die Kunden eines Anlagevermittlers für eine für sie ungünstige Beteiligung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2007
- II ZR 230/06 -
BGH zur Beurteilung einer "gespaltenen Beitragspflicht" im Gesellschaftsvertrag eines geschlossenen Immobilienfonds
Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Frage der Zulässigkeit von - zu der festen Einlageschuld des Gesellschafters hinzutretenden - laufenden finanziellen Belastungen der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds zu befassen.
Die Beklagten sind im Jahre 1997 der klagenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beigetreten, deren Unternehmensgegenstand die Renovierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Berlin war. Nach dem Gesellschaftsvertrag betrug das Eigenkapital 4,415 Mio. DM, die Gesamtkosten des Bauvorhabens sollten 12,9 Mio. DM nicht überschreiten. In Höhe der Differenz zwischen Eigenkapital und Gesamtkosten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2006
- XI ZR 193/04 -
Bankensenat des BGH setzt sich durch - weniger Anlegerschutz bei Schrottimmobilien
BGH legt internen Streit zwischen dem II. und XI. Senat bei
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds sind beigelegt. Der Bankensenat gewann die Oberhand.
Der Bundesgerichtshof hatte über verschiedene Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war die Errichtung und Vermietung von Gebäuden. Die Anleger waren jeweils von Vermittlern geworben worden,... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.06.2005
- 5 U 162/01 -
Schrottimmobilien: OLG Schleswig-Holstein weicht von BGH-Rechtsprechung ab
Der für das Bankrecht zuständige 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes hat heute in Abweichung zu Entscheidungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ein Urteil zu den Rechten von Anlegern unrentabeler geschlossener Immobilienfonds verkündet („Schrottimmobilie“), die den Anlegern gegenüber der die Anlage finanzierenden Bank zustehen.
Tatsächlicher Hintergrund war, daß die Fondsgesellschaft wegen deliktischer Machenschaften ihrer Initiatoren und Geschäftsführer von vornherein nicht wirtschaftlich arbeiten konnte und deshalb den einzelnen Anlegern im Falle einer Kündigung ihrer Fondsanteile auch nur ein vergleichsweise geringes Auseinandersetzungsguthaben zusteht. Ein zugunsten der Bank streitendes Urteil des Oberlandesgerichtes... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.05.2005
- 5 StR 283/04 -
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
Das Landgericht Berlin hat den herrschenden Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaften der EUWO-Gruppe sowie zwei Vorstandsmitglieder und einen leitenden Mitarbeiter der Berliner Volksbank vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten vorgeworfen, die Anleger der geschlossenen Immobilienenfonds „Tabakmoschee“ in Dresden und „Dienstleistungszentrum“ in Berlin-Spandau betrügerisch geschädigt zu haben. Der Mehrheitsgesellschafter der EUWO-Gruppe soll die Anleger über die Werthaltigkeit der von ihm abgegebenen Mietgarantien getäuscht haben. Den drei angeklagten Angehörigen der... Lesen Sie mehr