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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesellschafterfremdfinanzierung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.06.2023
- VIII R 15/21 -

Kein Abgeltungs­steuer­tarif bei Gesellschafter­fremd­finanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Keine einschränkende Auslegung der Vorschrift

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, nach der bis zum Jahressteuergesetz (JStG) 2020 geltenden Rechtslage mit dem regulären progressiven Steuersatz des § 32 a des Einkommensteuer-gesetzes (EStG) zu besteuern sind.

Streitfall gewährte der Kläger Darlehen an eine niederländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar über eine weitere niederländische Kapitalgesellschaft als Alleingesellschafter beteiligt war. Die hieraus erzielten Darlehenszinsen in Höhe von rund 400.000 € erklärte er in seiner Einkommensteuererklärung als dem Sonder-Steuertarif des § 32 d Abs. 1 EStG (Steuersatz 25 %) unterliegende Kapitalerträge. Das Finanzamt unterwarf die Zinsen dagegen der höheren tariflichen Einkommensteuer unter Hinweis auf § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG. Nach dieser Vorschrift findet der gesonderte Steuertarif des § 32 d Abs. 1 EStG keine Anwendung bei bestimmten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.04.2014
- VIII R 23/13 -

Kein Abgeltungsteuersatz bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Ungleichbehandlung im Vergleich zu den durch den Abgeltungssteuersatz begünstigten Steuerpflichtigen gerechtfertigt

Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32 d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) ist ausgeschlossen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall war der Kläger Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er gewährte dieser ein festverzinsliches Darlehen. Das Finanzamt besteuerte die hieraus erzielten Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer: Der niedrigere Abgeltungsteuersatz nach § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG sei nicht anzuwenden, weil der Kläger zu mehr als 10 %... Lesen Sie mehr