die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchÖG)“ veröffentlicht wurden
Landgericht Weiden, Urteil vom 04.07.2003
- 1 O 190/03 -
Vorhaut-Verlust: Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit schützt Jugendliche nicht vor Verlust der Vorhaut
Vorhaut nach Alkoholgenuss in Hosenreißverschluss eingeklemmt
Wenn sich ein Jugendlicher mit Alkohol betrinkt und sich beim späteren Urinieren seine Vorhaut im Reißverschluss seiner Hose einklemmt, so dass die Vorhaut entfernt werden muss, so kann er für diesen Schaden nicht den Verkäufer der alkoholischen Getränke verantwortlich machen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer dem Jugendlichen kein Alkohol verkaufen durfte, wie das Landgericht Weiden entschied.
Ein 14-Jähriger (Kläger) erwarb im Geschäft des späteren Beklagten 18 Flaschen Bier zu je 0,33 Liter und eine 0,7-Liter-Flasche Palm Beach. Nach dem gemeinschaftlichen Konsum des Alkohols mit seinen Freunden, infolgedessen der Junge in einen nicht unerheblichen Alkoholrausch geraten war, musste er urinieren und klemmte sich beim anschließendem Verschließen des Hosenschlitzes seine Vorhaut in den Reißverschluss. Der Jugendliche wurde hierdurch erheblich verletzt, musste sich in ein Krankenhaus begeben und einer Operation unterziehen, die letztlich mit der Entfernung der Vorhaut endete und einen kurzfristigen Krankenhausaufenthalt nach sich zog.... Lesen Sie mehr