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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 04.06.2024
- 9 U 1314/23 -
Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water"
vzbv klagt erfolgreich gegen Getränke-Werbung der Eckes-Granini Deutschland GmbH
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nachdem Eckes-Granini im Frühjahr 2022 das Getränk „hohes C IMMUN WATER“ auf den deutschen Markt gebracht hatte, ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack. Auf der Flasche war in großen Buchstaben der Getränkename und darunter in deutlich kleinerer Schrift die Angabe „MIT VITAMIN C + D“ abgedruckt. Auf der Rückseite der Flasche befand sich der Hinweis: „Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Der vzbv hatte diese Gestaltung als unzulässige Gesundheitswerbung kritisiert. Sie erwecke den falschen Eindruck, es gebe einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen... Lesen Sie mehr