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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glasfasernetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.06.2024
- 1 L 681/24 -

Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen

VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland GmbH rechtmäßig dazu verpflichtet, der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Tele­kommunikations­netzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren. Für die Unterbreitung oder "Projektierung" dieses Angebots darf die Telekom kein unabhängig von der tatsächlichen Zugangsgewährung fälliges Entgelt verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach summarischer Prüfung entschieden.

Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze anderen Telekommunikationsunternehmen offenen Netzzugang gewähren, sodass diese über das Netz eigene Endkunden versorgen können. Kommt innerhalb von zwei Monaten ab Eingang des Antrags auf offenen Netzzugang beim Betreiber des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes keine Vereinbarung über den Netzzugang zustande, kann das netzzugangsbegehrende Unternehmen bei der Bundesnetzagentur als Streitbeilegungsstelle eine verbindliche Entscheidung beantragen. Die Bundesnetzagentur hat in einem solchen Streitbeilegungsverfahren zwischen der Telekom Deutschland... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2024
- 1 L 2288/23 -

Erste Entscheidung der BNetzA über Entgelte für den Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz rechtswidrig

Eilantrag von Vodafone erfolgreich

Die erste Entscheidung der Bundesnetzagentur über Entgelte, die ein Unternehmen von einem Mitbewerber für den Zugang zu seinem öffentlich geförderten Glasfasernetz erheben darf, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der Vodafone GmbH stattgegeben.

Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze müssen anderen Telekommunikationsunternehmen Zugang zu diesem Netz gewähren. Durch diese Verpflichtung soll der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt gefördert werden. Einigen sich beide Unternehmen nicht über die vertraglichen Bedingungen des Zugangs, legt die Bundesnetzagentur diese auf Antrag in einem Streitbeilegungsverfahren fest. Einer... Lesen Sie mehr