die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.07.2019
- L 1 KR 256/19 B ER -
Massives Untergewicht rechtfertigt Anspruch auf Behandlung mit Dronabinol
Gericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren
Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte mit Dronabinol versorgt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder eine solche nicht zur Anwendung kommen kann. Ferner muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Sind diese Voraussetzungen nicht nachgewiesen, ist bei der in einem gerichtlichen Eilverfahren vorzunehmenden Folgenabwägung die körperliche Unversehrtheit von besonderer Bedeutung.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit seiner frühen Kindheit litt der 19-jähriger Versicherter an einer seltenen Darmerkrankung, die massive Bauchkrämpfe verursacht.Aufgrund der schweren Schmerzen wurde er unter anderem mit Opioiden behandelt. Der Mann leidet zudem an Appetitlosigkeit und massiver Unterernährung. Im Jahr 2017 lag sein BMI bei 16. Im September 2018 wurde ihm eine Therapie mit Dronabinol zur Besserung der Schmerzen, des Appetits und des Schlafs empfohlen. Die Krankenkasse lehnte die Versorgung wegen der Gefahr einer Abhängigkeit von Cannabis bei bereits vorliegender Suchterkrankung des Versicherten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2016
- 2 BvR 548/16 -
BVerfG: Erhebliche Suizidgefahr ohne Aussicht auf Besserung kann dauerhaften Vollstreckungsschutz rechtfertigen
Beachtung des Gesundheits- und Lebensschutzes des Art. 2 Abs. 2 GG
Besteht im Falle der Zwangsversteigerung eine erhebliche Suizidgefahr beim Grundstückseigentümer, kann die dauerhafte Einstellung der Zwangsvollstreckung gerechtfertigt sein, wenn eine Besserung des Zustands nicht zu erwarten ist. In diesem Fall wiegt der Gesundheits- und Lebensschutz aus Art. 2 Abs. 2 GG schwerer als die Vermögensinteressen des Gläubigers. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten sechs Grundstücke, darunter das Wohnanwesen, einer 70-jährigen Frau zwangsversteigert werden. Das Amtsgericht Aachen stellte die Zwangsversteigerung aber im Mai 2014 auf Antrag der Grundstückseigentümerin für einen Zeitraum von sechs Monaten ein, da sie erheblich suizidgefährdet war. Ihr wurde aber aufgegeben, sich regelmäßig psychiatrisch und... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2014
- 2 BvR 2457/13 -
BVerfG: Pflicht des Vollstreckungsgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Ermittlung der betroffenen Interessen bei bestehender Suizidgefahr aufgrund einer Räumungsklage
Gerichte haben grundrechtlichen Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) zu gewährleisten
Beantragt der Bewohner eines Hauses im Rahmen einer Räumungsklage Vollstreckungsschutz, weil die ernsthafte Gefahr eines Suizids besteht, so hat das Vollstreckungsgericht den Sachverhalt aufzuklären und sämtliche Interessen der Betroffenen zu ermitteln sowie miteinander abzuwägen. Denn die Gerichte haben das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bei ihren Entscheidungen zu beachten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2009 verlor ein Ehepaar das Eigentum an ihrem Haus. Der neue Eigentümer klagte daraufhin auf Räumung und Herausgabe. Da der Ehemann einen Suizid seiner 61-jährigen Ehefrau befürchtete, beantragten die Eheleute Vollstreckungsschutz. Ihrem Antrag legten sie ein Gutachten bei, das der Ehefrau eine endogene Depression mit stark selbstzerstörerischer... Lesen Sie mehr