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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Güteverhandlung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2009
- XI ZR 230/08 -
BGH zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung
Verjährung kann durch rechtzeitige Bekanntgabe von Güteantrag gehemmt werden
Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger nehmen die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds in Anspruch. Mit einem am 31. Dezember 2004 bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) eingegangenen Anwaltsschreiben vom 30. Dezember 2004 beantragten die Kläger gegen die Beklagte deshalb die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Auf fernmündliche Nachfragen wurde dem von den Klägern beauftragten Rechtsanwalt erklärt, die Schlichtungsstelle sei überlastet und ein weiteres Betreiben des Verfahrens sei nicht absehbar. Am 5. September 2005 wurde... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2005
- 2 Ta 37/05 -
Unentschuldigtes Fehlen vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden
Lädt das Gericht eine Partei des Rechtsstreits persönlich, so darf diese nicht ohne Weiteres dem Termin fernbleiben. Das Gericht kann sonst ein Ordnungsgeld verhängen. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck bestätigt. Das Arbeitsgericht hatte gegen einen Kläger ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,- EUR festgesetzt, weil dieser trotz persönlicher Ladung in der Güteverhandlung nicht erschienen war.
Das Arbeitsgericht hatte den Kläger zum Gütetermin persönlich geladen. Im Termin trat für den Kläger lediglich dessen Rechtsanwältin auf. Im Termin schlossen die Parteien einen Vergleich (einvernehmlicher Kompromiss), der aber vom Kläger später widerrufen wurde. Der Kläger begründete seine Abwesenheit damit, dass die Parteien ursprünglich vereinbart hätten, nicht zum Termin zu erscheinen.... Lesen Sie mehr
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