die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „GwGMeldV-Immobilien“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.02.2021
- VG 12 L 258/20 -
Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden
Meldepflicht mit Verschwiegenheitspflicht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Rechtsanwalts und Notars gegen die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien abgelehnt.
Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. Diese Berufsgruppe ist nach der am 1. Oktober 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden. Der Antragsteller will einstweilen festgestellt wissen, dass er den ihm danach obliegenden Meldepflichten nicht nachkommen müsse. Die Verpflichtungen seien nicht mit seiner Verschwiegenheitspflicht vereinbar und stellten daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Berufsfreiheit dar.... Lesen Sie mehr