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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Halbwaisenrente“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.02.2018
- S 10 AS 51/17 -
Hartz IV: Kein höheres Arbeitslosengeld II für Rückzahlung von Halbwaisen
Jobcenter muss Voraussetzungen für Erhalt einer Halbwaisenrente nicht prüfen
Bezieht ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen eine Halbwaisenrente, die auf die ALG II-Leistungen angerechnet wird, muss das Jobcenter dem Leistungsempfänger wegen der Anrechnung keinen Ausgleich zahlen, wenn die Halbwaisenrente zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgezahlt werden muss, weil die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr vorlagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein junger Mann auf seinen Antrag hin vom Jobcenter Arbeitslosengeld II (ALG II). Bereits seit 2014 erhielt er zudem von der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Halbwaisenrente von rund 60 Euro, was er dem Jobcenter auch mitteilte und von diesem bei den Leistungen angerechnet wurde. Im Juli 2016 forderte die Rentenversicherung die gezahlte Rente für den Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 zurück, insgesamt knapp 800 Euro. Die Rentenversicherung begründete die Forderung damit, dass der über 18-jährige Kläger nach einem Gutachten aus dem Mai 2015 wieder für sich selbst sorgen könne, so dass die Voraussetzungen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 27.06.2013
- S 14 VE 24/11 -
Pflegekind eines gefallenen Soldaten erhält auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente
Für Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend
Das Sozialgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Pflegekind eines gefallenen Soldaten auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente erhält. Für einen Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Pflegevater des 2008 geborenen Pflegekindes im Bundeswehreinsatz gefallen war, erhielt dieses eine Halbwaisenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflegefamilie kam, wurde die Rente eingestellt. Nach Auffassung der Behörde sei die Pflegestellung zur bisherigen Familie aufgehoben worden,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 19.12.2012
- S 13 R 526/09 -
Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder bei Haushaltsgemeinschaft
Haushaltsaufnahme ist für Halbwaisenrente maßgeblich nicht polizeilich gemeldete Adresse des Vaters
Ein minderjähriges Kind hat nach dem Tod seines Stiefvaters auch dann einen Anspruch auf Waisenrentet, wenn sich der Vater zwar polizeilich umgemeldet hat, anschließend aber weiterhin mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies hat das Sozialgericht Main entschieden.
Das Sozialgericht Mainz hatte in einer mündlichen Verhandlung am 17.12.2012 zu klären, ob eine aus dem Landkreis Bad Kreuznach stammende minderjährige Klägerin nach dem Tod ihres Stiefvaters einen Anspruch auf eine sog. Halbwaisenrente besitzt (Az.: S 13 R 526/09). Hierfür hätte sie nach den entsprechenden Vorschriften des SGB VI zum Zeitpunkt des Todes des Stiefvaters in dessen Haushalt... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 31.05.2011
- S 19 R 5054/07 -
Kind hat keinen Anspruch auf Halbweisenrente aus Versicherung des nicht leiblichen Vaters
Kind einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht als Stief- und Pflegekind des Lebenspartners angesehen werden
Ein im Haushalt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebendes Kind hat keinen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der Versicherung des Partners, der nicht der leibliche Vater ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Fall begehrte von dem Rentenversicherungsträger die Gewährung einer Halbwaisenrente nach dem Tod des Lebensgefährten ihrer Mutter, mit dem sie bis zu dessen Tod drei Jahre in einem Haushalt zusammengelebt hatte. Während eines mehrmonatigen stationären Klinikaufenthaltes der Mutter wurde die damals achtjährige Klägerin im Wesentlichen durch den Lebensgefährten... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2010
- L 3 R 212/08 -
LSG Sachsen-Anhalt zum Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder
Anspruch auf Halbweisenrente setzt familiäre Bindung, gemeinsame Wohnung und finanzielle Zuwendungen voraus
Eine Halbwaisenrente wird nur gezahlt, wenn das Stiefkind zuletzt für längere Zeit in den Haushalt des verstorbenen Stiefelternteils aufgenommen war. Das erfordert eine familiäre Bindung, eine gemeinsame Wohnung und finanzielle Zuwendungen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die Klage eines schwerbehinderten Klägers endgültig abgewiesen, weil keine Haushaltsaufnahme mehr vorgelegen habe.Der auf Montage beschäftigte Stiefvater sei eineinhalb Jahre vor seinem Tod in eine eigene Wohnung gezogen. Zwar habe er sich nach Meinung der Richter weiter fürsorglich um den Kläger... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.04.2009
- S 15 (2) R 155/06 -
VG Dortmund: Kind erhält nach Tod des Großvaters Halbwaisenrente
Rentenversicherung zu Zahlung verpflichtet
Nach dem Tod eines Großelternteils hat der Enkel Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sich feststellen lässt, dass die Großeltern den Enkel in ihren Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hatten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrundeliegenden Fall geht es um ein Kind aus Burbach, dessen Großvater väterlicherseits kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes verstorben war. Die Eltern des Kindes waren bei dessen Geburt beide erst 15 Jahre alt, befanden sich in der Ausbildung und lebten jeweils noch bei ihren Eltern. Die Betreuung wurde sowohl über die Großeltern mütterlicherseits als auch väterlicherseits... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 20.04.2006
- S 8 RA 363/03 -
Halbwaisenrente auch bei längerer Wartezeit zwischen Abitur und Studium
Zwangspause ist unvermeidbar
Halbwaisen aus Rheinland-Pfalz, die mit der Einführung der Mainzer Studienstufe bereits nach 12 ½ Schuljahren ihre Abiturprüfung ablegen und erst zum Wintersemester ein Hochschulstudium beginnen, haben Anspruch Weiterzahlung ihrer Halbwaisenrente. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Die Klägerin, die seit April 1996 Halbwaisenrente bezieht, absolvierte im März 2002 ihr Abitur an einem pfälzischen Gymnasium. Nachdem ihr am 15. März 2002 das Abiturzeugnis ausgehändigt wurde, nahm sie zum 1. Oktober 2002 das Studium der Rechtswissenschaften auf. Ein früherer Studienbeginn bereits zum Sommersemester 2002 war ihr deshalb nicht möglich, weil die Studienplätze für Rechtswissenschaften... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, sonstiges vom 22.05.2006
- L 8 RA 31/03 -
Halbwaisenrente durch DNA-Analyse
Der Nachweis der Vaterschaft für die Gewährung von Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch noch nach dem Tod des Vaters durch eine DNA-Analyse geführt werden. Hierauf weist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hin.
Die 16jährige Klägerin aus Paderborn machte Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend. Sie behauptete, ihr leiblicher Vater sei der Mann, der mit ihrer Mutter von 1989 bis zu seinem Tod im November 1997 in häuslicher Gemeinschaft gelebt habe. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte eine Rentenzahlung ab, weil aus der Geburtsurkunde der Klägerin nicht hervorgehe,... Lesen Sie mehr
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