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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handlungsfreiheit“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.01.2022
- 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21 -
Eilantrag gegen Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung
Mit Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden, der am 24.01.2022 in Kraft getreten ist. Die Verfassungsbeschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Wird im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür jedoch besonders hohe Hürden. Solche für eine Aussetzung sprechenden Gründe von ganz besonderem Gewicht haben die Beschwerdeführerinnen nicht substantiiert dargelegt.
Die Beschwerdeführerinnen arbeiten hauptberuflich seit vielen Jahren als Tierheilpraktikerinnen und bestreiten damit einen Großteil ihres Lebensunterhalts. Sie behandeln vor allem Hunde, Katzen und Pferde, zum Teil auch Kleintiere. Sie arbeiteten dabei (nahezu) ausschließlich klassisch homöopathisch unter Anwendung hochpotenzierter registrierter Humanhomöopathika. Nach bisheriger und bis zum Ablauf des 27. Januar 2022 geltender Rechtslage ist auch Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, die Anwendung nicht-verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, gestattet. Tierheilpraktikerinnen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.04.2021
- 1 KM 221/21 OVG -
Nächtliche Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern M-V außer Vollzug
Regelungen zur nächtlichen Ausgangssperre voraussichtlich unverhältnismäßig
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat § 13 Abs. 2 Corona Landesverordnung M-V vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach das Verlassen der Unterkunft bzw. des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt wird, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit seinem vorläufigen Rechtsschutzantrag hatte der Antragsteller geltend gemacht, dass er in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sei. Die in § 13 Abs. 2 Corona LVO M-V geregelte Ausgangssperre sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die höherrangige Norm des § 28 a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz.Das Gericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2021
- VG 14 L 163/21 -
SARS-CoV-2: Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen auch für von COVID-19 Genesene rechtens
Dauerhafte Immunität wissenschaftlich nicht belegt
Die Kontaktbeschränkungen und Vorgaben für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sind auch für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Antragstellers zurückgewiesen.
Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. InfSchMV) enthält Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien. Nach § 2 der Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien auf die dort genannten Personen oder Angehörige eines weiteren Haushalts bei einer Personenobergrenze von höchstens fünf zeitgleich anwesenden Personen beschränkt.... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2020
- 20 NE 20.2907 -
Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt
Kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es in einem Normenkontrolleilverfahren abgelehnt, die Regelungen der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Hotspots vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Nach § 25 der 10. BayIfSMV darf die Wohnung in Städten oder Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus wenigen triftigen Gründen verlassen werden. Der in München lebende Antragsteller sah sich in seinen Grundrechten verletzt, weil die Regelung nächtliches Joggen und die Anfahrt zu seiner Nebenwohnung beschränke. Seinen entsprechenden... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.07.2011
- 1 BvR 2624/05 -
Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durch die VBL rechtmäßig
Bundesverfassungsgericht verneint Verstoß gegen verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot
Die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist zulässig und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der an ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Bis zum 31. Dezember 2001 stand... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2010
- OVG 10 S 51.10 -
Zuschauer darf keine Motorradkutte bei Gerichtsverhandlung tragen - OVG Berlin-Brandenburg bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude
Zeugen sollen unbelastet und ohne Angst ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen können
Ein Angehöriger des Motorradclubs "Hells Angels" wollte mit seiner Beschwerde erreichen, dass er als Zuschauer in einem Strafverfahren seine Motorradkutte tragen darf. Diese wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Im hiesigen Fall findet zurzeit im Landgericht Potsdam ein Strafverfahren gegen mehrere Mitglieder der Hells Angels wegen des Vorwurfs der Erpressung statt. Der Präsident des Landgerichts hat verfügt, dass an den jeweiligen Verhandlungstagen keine Personen das Gelände des Justizzentrums betreten dürfen, die Bekleidungsstücke tragen, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren.... Lesen Sie mehr
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