wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heiztherme“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30.09.2015
- 12 C 81/15 -

Mieter ohne vertragliche Vereinbarung nicht zur Kontrolle des Wasser­stand­anzeigers oder zum Auffüllen der Therme mit Wasser verpflichtet

Überlassung einer funktionsfähigen Therme ist Aufgabe des Vermieters

Der Mieter einer Wohnung ist ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag nicht verpflichtet den Wasserstandanzeiger einer Therme zu kontrollieren oder die Therme mit Wasser aufzufüllen. Vielmehr gehört es zu den Aufgaben des Vermieters eine funktionsfähige Therme zur Verfügung zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall entstand an einer Heiztherme ein Schaden in Höhe von ca. 356 Euro. Der Vermieter machte dafür die Mieter der betreffenden Wohnung verantwortlich, da sie den Wasserstand der Therme nicht überprüft haben. Da sich die Mieter weigerten, für den Schaden aufzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die Mieter seien nicht verpflichtet gewesen, den Wasserstand der in ihrer Wohnung befindlichen Therme... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 210 C 324/10 -

Klein­reparatur­klausel aufgrund Einbeziehung der Heiztherme unwirksam

Heiztherme unterliegt nicht häufigem Zugriff des Mieters

Ist ein Mieter nach einer Klein­reparatur­klausel verpflichtet, für die Behebung von kleineren Schäden an der Heiztherme aufzukommen, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Die Klausel ist in diesem Fall gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil eine Heiztherme nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur eines Thermostatventils in Höhe von fast 52 Euro aufkommen. Die Vermieterin verwies in diesem Zusammenhang auf eine im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu erstatten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr