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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hinzuverdienst“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2018
- L 5 R 256/16 -
Hinzuverdienstgrenze überschritten: Einkünfte aus Überführung eines Rinderstalls in Privatvermögen sind als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen
Erwerbsminderungsrente muss anteilig zurückgezahlt werden
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird abhängig vom erzielten Hinzuverdienst bewilligt. Das anzurechnende Arbeitseinkommen richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Einkommensteuerrecht. Wird ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Versicherten überführt, so sind die daraus resultierenden Einkünfte als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein 1951 geborener Versicherter aus dem Landkreis Fulda seit Juni 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 2009 erzielt er ferner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Seine Pachteinnahmen in Höhe von jährlich rund 3.600 Euro liegen unterhalb der Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente. Der Versicherte überführte im Jahr 2012 einen Rinderstall aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen. In der Folge wies sein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von rund 8.000 Euro aus. Die Deutsche Rentenversicherung stellte daraufhin fest,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 27.11.2015
- S 15 R 389/13 -
Rentenversicherung: Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage stellen im Sinne des Rentenrechts Arbeitseinkommen dar
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Der Kläger bezog eine Altersrente und hatte zusätzlich Einnahmen aus einem sogenannten "400-Euro-Job". Durch Auskunft des zuständigen Finanzamtes erfuhr die Rentenversicherung, dass der Kläger ausweislich seines Einkommensteuerbescheides darüber hinaus noch Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage in Höhe von 253 Euro im Kalenderjahr hatte. Daraufhin hob die Rentenversicherung den... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 30.07.2014
- S 4 R 451/12 -
Rentenversicherung kann zu Unrecht gezahlte Rente nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten zurückfordern
Aufhebung des begünstigenden Bescheides muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der zur Rechtwidrigkeit der Zahlung führenden Tatsachen erfolgen
Die Rentenversicherung ist nur dann dazu berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern, wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. Die Rentenversicherung muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen, die zur Rechtwidrigkeit geführt haben, tätig werden. Wird dies nicht beachtet, darf ein Rentner die zu viel gezahlte Rente behalten. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab daher der Klage einer Rentnerin aus Gießen statt.
Im zugrunde liegenden Streitfall bezog die 54jährige Frau aus Gießen von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung, die ihr mit Bescheid vom 27. September 2006 rückwirkend ab dem 1. September 2005 bewilligt worden war. Zu dem Zeitpunkt bestand ihr Arbeitsverhältnis noch. Im November 2005 erhielt sie dann eine einmalige Gratifikation ihres Arbeitgebers in... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.08.2010
- S 23 R 4364/08 -
Deutsche Rentenversicherung muss Empfänger von Rentenleistungen auf Änderung der Hinzuverdienstgrenzen hinweisen
Versicherung muss Unterrichtung über Hinzuverdienstgrenzen mittels Hinweisblatt nachweisen können
Die Deutsche Rentenversicherung muss Empfänger von Rentenleistungen auf eine Änderung der Hinzuverdienstgrenzen hinweisen und im Zweifel den Zugang eines entsprechenden Hinweisblattes nachweisen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog seit August 1993 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. In den Jahren 2003 und 2004 verdiente die Klägerin monatlich 400 Euro und überschritt damit die geltenden Hinzuverdienstgrenzen.Die Deutsche Rentenversicherung hob daher die für diesen Zeitraum bewilligte Rente auf und forderte rund 3.000 Euro von der Klägerin... Lesen Sie mehr
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