die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hinzuverdienstgrenze“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2018
- L 5 R 256/16 -
Hinzuverdienstgrenze überschritten: Einkünfte aus Überführung eines Rinderstalls in Privatvermögen sind als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen
Erwerbsminderungsrente muss anteilig zurückgezahlt werden
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird abhängig vom erzielten Hinzuverdienst bewilligt. Das anzurechnende Arbeitseinkommen richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Einkommensteuerrecht. Wird ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Versicherten überführt, so sind die daraus resultierenden Einkünfte als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein 1951 geborener Versicherter aus dem Landkreis Fulda seit Juni 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 2009 erzielt er ferner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Seine Pachteinnahmen in Höhe von jährlich rund 3.600 Euro liegen unterhalb der Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente. Der Versicherte überführte im Jahr 2012 einen Rinderstall aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen. In der Folge wies sein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von rund 8.000 Euro aus. Die Deutsche Rentenversicherung stellte daraufhin fest,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 27.11.2015
- S 15 R 389/13 -
Rentenversicherung: Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage stellen im Sinne des Rentenrechts Arbeitseinkommen dar
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Der Kläger bezog eine Altersrente und hatte zusätzlich Einnahmen aus einem sogenannten "400-Euro-Job". Durch Auskunft des zuständigen Finanzamtes erfuhr die Rentenversicherung, dass der Kläger ausweislich seines Einkommensteuerbescheides darüber hinaus noch Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage in Höhe von 253 Euro im Kalenderjahr hatte. Daraufhin hob die Rentenversicherung den... Lesen Sie mehr