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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hochseilgarten“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2021
- 29 L 705/21 -
Hochseilgarten am Niederrhein ist Sportanlage unter freiem Himmel
Klettern als Freizeit- und Amateursport im Sinne der CoronaSchVO zu qualifizieren
Ein Hochseilgarten am Niederrhein stellt eine Sportanlage unter freiem Himmel dar, dessen Betrieb nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) zulässig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einem entsprechenden Eilantrag der Betreiberin stattgegeben. Anders hatte zuvor die 26. Kammer des Gerichts im Einzelfall eines anderen Kletterparks die Betriebsuntersagung für rechtmäßig erachtet.
Nach Auffassung des VG sei das Klettern als Freizeit- und Amateursport im Sinne der CoronaSchVO zu qualifizieren. Im konkreten Fall des Hochseilgartens der Antragstellerin stehe das Klettern im Mittelpunkt und verdränge sonstige Spiel-, Spaß- und Abenteuerangebote weitgehend. Ohnehin seien zurzeit alle weiteren Angebote (z.B. Beköstigungen und Gruppenveranstaltungen wie Kindergeburtstage, Firmenfeiern oder Junggesellenabschiede) aufgrund der Coronaschutzregeln unzulässig, so dass die Betreiberin derzeit allein auf ihr Kerngeschäft beschränkt sei. Dieses bestehe darin, dass die Klettergäste durch teilweise erhebliche Kraftanstrengungen einen der dortigen... Lesen Sie mehr
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