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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Impotenz“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 07.06.2017
- 3 U 42/17 -
Fehlerhafte ärztliche Behandlung: Ehefrau steht kein Schmerzensgeld für Impotenz des Partners zu
Voraussetzung für Schmerzensgeldanspruch nicht gegeben
Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Frau aus Gevelsberg keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Frau nahm daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des Landgerichts Hagen zurück.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens behauptete, dass ihr Ehemann aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im beklagten Krankenhaus aus Herdecke - dort wurde der Mann in den Jahren 2010 und 2011 mehrfach an der Wirbelsäule operiert - einen Nervenschaden erlitten habe, durch welchen er impotent geworden sei. Dies beeinträchtige ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben. Vom beklagten Krankenhaus verlangte sie deswegen ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 20.000 Euro.Das Klagebegehren blieb jedoch erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm führte in seinem Hinweisbeschluss aus, dass es an der Verletzung eines eigenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.11.2007
- 17 K 4313/07 -
Polizeibeamter muss auch bei Impotenz Kosten für Viagra selbst tragen
Viagra ist nach den Arzneimittel-Richtlinien nicht verordnungsfähig
Auch bei einer Impotenz muss ein Beamter die Kosten für Viagra selbst tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage eines Polizeibeamten gegen das Land Baden-Württemberg auf Gewährung von Heilfürsorge in Höhe von 164,12 € für Viagra abgewiesen.
Die Heilfürsorge ist eine kostenlose und vollständige Krankenversorgung für bestimmte Personenkreise des öffentlichen Dienstes, darunter Polizei, Verfassungsschutz, Berufsfeuerwehr; andere Beamte erhalten in der Regel nur die Hälfte der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung.Der 1953 geborene Kläger hat als Polizeibeamter... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 13.06.2007
- S 5 KR 18/07 -
Krankenkasse muss keine Arzneimittelkosten bei Impotenz übernehmen
Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, die Erektionsstörungen beseitigen oder lindern. Dies entschied das Sozialgericht auf die Klage eines 60-jährigen Mannes bei dem ein Karzinom der Prostata diagnostiziert worden war.
Da als Folge einer - auch im Falle des Klägers vorgenommenen - operativen Behandlung des Prostatakarzinoms aufgrund eventueller Schädigung der an den OP-Bereich angrenzenden Nerven häufig Erektionsschwierigkeiten auftreten, empfahl der den Kläger behandelnde Arzt unmittelbar nach der Operation die Durchführung eines Erektionstrainings unter Zuhilfenahme entsprechender Medikamente.... Lesen Sie mehr
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