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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 05.01.2017
- 4 U 1385/16 -
Durch fehlerhafte Injektion erlittene Schmerzen rechtfertigen kein Schmerzensgeld
Vorliegen einer Bagatellverletzung
Erleidet ein Patient durch eine fehlerhafte Injektion Schmerzen, so liegt eine Bagatellverletzung vor, die kein Schmerzensgeld rechtefertigt. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 erhielt eine Patientin mehrere Injektionen mit dem Medikament Traumeel. Unter anderem mit der Behauptung, sie habe unmittelbar nach der neunten Injektion stechende Schmerzen erlitten, klagte sie auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von über 40.000 €. Das Landgericht Dresden wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Schmerzen nach der Injektion bestehe nicht. Zwar sei die Injektion mit Traumeel vom Sachverständigen als behandlungsfehlerhaft... Lesen Sie mehr
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