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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kassenleistung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024
- L 16 KR 426/23 -
Krankenkasse muss keine gynäkologische Lasertherapie zur Minimierung von Schmerzen beim Geschlechtsverkehr übernehmen
Keine Altersdiskriminierung in der Sexualmedizin
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss.
Geklagt hatte eine Seniorin (geb. 1952) aus Hannover, die nach den Wechseljahren an einer Trockenheit des Intimbereichs und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr litt. Ihr Frauenarzt empfahl ihr eine Laserbehandlung. Hierdurch würde es zu einer Verbesserung der Kollagen- und Elastinbildung kommen und damit zu einer längerfristigen Besserung der Beschwerden. Außerdem könne dadurch eine dauerhafte Hormontherapie vermieden werden. Ihre Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Eine Laserbehandlung des Intimbereichs sei keine Kassenleistung, da sie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zugelassen sei. Ausnahmen vom generellen Leistungsausschluss seien nur bei schwersten Erkrankungen möglich.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023
- B 1 KR 16/22 R -
Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung
Für Kassenleistungen ist eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich
Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die klagende Person ist als biologische Frau geboren, empfindet sich aber weder als Frau noch als Mann. Sie ließ ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Geburtenregister ändern. Um nicht als Frau wahrgenommen zu werden, beantragte sie bei der beklagten Krankenkasse die Übernahme der Kosten (rund 5000 Euro) für die Entfernung der weiblichen Brust. Die Krankenkasse lehnte den Antrag... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2022
- L 4 KR 230/22 B ER -
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.10.2022
- L 4 KR 373/22 B ER -
Kassenleistungen bei chronischer Müdigkeit
„Abgesenkte Evidenzmaßstäbe“ bei Chronischem Fatique-Syndrom möglich
In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatique-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht.
Ausgangspunkt waren die Eilverfahren eines 55-jährigen Mannes aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere aufgrund der gesicherten Diagnose des CFS. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die weitere Bewilligung der Arzneimittel Biomo-Lipon und Dekristol (Vitamin D). Die Kasse lehnt die Anträge ab, weil u.a. die medizinisch-wissenschaftlichen... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2021
- B 1 KR 7/21 R -
Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Kassenleistung setzt krankheitsähnliches Zeugungsunvermögen voraus
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind nach § 27 a Absatz1 Nummer 4 SGB V nur dann der Krankenbehandlung und damit den Leistungen der Krankenversicherung zuzurechnen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden (sogenannte homologe Insemination). Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gezwungen, auch eine Kinderwunschbehandlung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020
- B 111 KR 9/18 R -
BSG: Genehmigungsfiktion begründet keinen eigenständigen Anspruch auf beantragte Sachleistung
Vorliegen einer vorläufigen Rechtsposition
Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V). Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts 2020 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, begründet die Genehmigungsfiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung. Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger beantragte zur Behandlung seiner Gangstörung die Versorgung mit dem Arzneimittel Fampyra. Dieses Medikament ist nur zur Behandlung einer Gangstörung bei Multipler Sklerose zugelassen; der Kläger leidet jedoch an einer anderen Krankheit. Die Beklagte lehnte den Antrag erst nach Ablauf der... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 15.08.2010
- S 40 KR 313/07 -
Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie
Es müssen erst alle geeigneten konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft sein
Die Krankenkassen müssen nur die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte tragen, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine 49- jährige Versicherte aus Dortmund gegen ihre Krankenkasse geklagt, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gewähren.Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Entscheidung vom 17.03.2005
- S 44 KR 6/04 -
Sonnenschutzmittel sind keine Kassenleistung
Krankenkassen müssen selbst dann nicht die Kosten für Sonnenschutzmittel übernehmen, wenn Versicherte aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung auf deren permanente Verwendung angewiesen sind.Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 21-jährigen Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Westfalen-Lippe aus Lünen.Der Versicherte leidet seit... Lesen Sie mehr
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