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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaufempfehlung“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.03.2017
- C-146/16 -

Werbeanzeige für Produkte muss fundierte Informationen über Anbieter enthalten

EuGH zum Informationsgehalt über Drittanbieter in Zeitungsanzeigen

Eine Werbeanzeige für Produkte muss Informationen über deren Anbieter beinhalten, die eine fundierte Kaufentscheidung ermöglichen. Ob eine Zeitungsanzeige mit Produkten von verschiedenen Drittanbietern einer Online-Verkaufsplattform diese Pflicht erfüllt, kommt auf den Einzelfall an. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte der Verband Sozialer Wettbewerb, dem vor allem Versandhändler und Elektronikgeschäfte angehören, gegen DHL auf Unterlassung der Veröffentlichung von Werbeanzeigen zum Erwerb von Produkten über die Verkaufsplattform von DHL Paket, ohne dabei Firma und Anschrift des tatsächlichen Anbieters der Produkte anzugeben.DHL Paket bot in der Wochenzeitung "Bild am Sonntag" fünf verschiedene Produkte zum Verkauf an und verwies dabei auf die eigens betriebene Online-Verkaufsplattform "MeinPaket.de". Hier findet der Leser der Anzeige die Produkte und kommt über weitere Klicks zu deren eigentlichen Anbietern.... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.09.2013
- 5 U 34/13 -

Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere

Bank muss bei empfohlener Umschichtung nicht nachweisen, dass es sich bei der "Tauschempfehlung" objektiv tatsächlich um eine bessere Anlage handeln muss

Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich "vertretbar" sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bereits seit vielen Jahren Kundin der Commerzbank und hatte dort im Jahr 2006 ein Depot eröffnet. Bei einem Beratungsgespräch im Mai 2008 empfahl ihr ein Berater der Commerzbank die im Wertpapierdepot befindlichen Anteile an dem offenen Immobilienfonds "hausInvest europa" zu verkaufen und im Gegenzug Anteile an einem sogenannten... Lesen Sie mehr