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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kfz-Schein“ veröffentlicht wurden
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.08.2015
- 1 A 5/15 -
Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie Besitz der Zulassungsbescheinigung begründen keinen Herausgabeanspruch eines sichergestellten Fahrzeugs
Inhaberschaft an Zulassungsbescheinigung spricht nicht für Eigentümerstellung
Ein sichergestelltes Fahrzeug muss nach § 24 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Saarlandes (SPolG) grundsätzlich an denjenigen herausgegeben werden, bei dem es sichergestellt wurde. Die Herausgabe an eine andere Person setzt voraus, dass diese ihre Berechtigung glaubhaft gemacht hat. Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie der Besitz der Bescheinigung sprechen nicht für die Eigentümerstellung und begründen damit keine Berechtigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann auf Herausgabe eines sichergestellten Fahrzeugs. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Da das Fahrzeug nicht beim Kläger sichergestellt wurde, habe er seine Berechtigung am Fahrzeug glaubhaft machen müssen. Dies sei ihm nicht gelungen. Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung. Er war im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die jeweils Eintragungen auf ihn beinhalteten. Seiner Meinung nach ergebe sich daraus seine Eigentümerstellung.Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Kläger stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Klagerücknahme vom 05.12.2016
- 5 U 69/16 -
Per E-Mail übersandte "Bestätigung" eines Überweisungsauftrages keine Garantie für tatsächlichen Erhalt des Geldes
OLG Hamm zur Nachforschungspflicht eines Käufers beim Fahrzeugkauf über das Internet
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine per E-Mail übersandte "Bestätigung" eines Überweisungsauftrages gefälscht sein kann - allein ein Überweisungsauftrag lässt regelmäßig nicht erkennen, dass das vermeintlich angewiesene Geld auch tatsächlich auf dem Empfängerkonto ankommen wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Bremen verkaufte im Mai 2015 seinen PKW Mercedes Benz E 200 CDI für 26.800 Euro an einen namentlich genannten Käufer aus Hannover. In den Fahrzeugpapieren war die Ehefrau des Klägers als Halterin vermerkt. Ein persönlicher Kontakt zwischen den Kaufvertragsparteien fand nicht statt. Auf eine Verkaufsanzeige des Klägers im Internet... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.07.2013
- 20 U 226/12 -
Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Auto begründet keine Erhöhung der Diebstahlsgefahr
Keine Befreiung der Kaskoversicherung von Leistungspflicht
Durch das Belassen der Fahrzeugpapiere im Auto wird die Gefahr eines Diebstahls nicht im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG erhöht. Die Kaskoversicherung wird daher nicht nach § 26 Abs. 1 VVG von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Diebstahl seines PKW beanspruchte der Fahrzeugbesitzer seine Kaskoversicherung. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Fahrzeugbesitzer unter anderem die Fahrzeugpapiere im Auto hat liegen lassen. Dies habe die Gefahr eines Diebstahls erhöht, so dass sie ihrer Meinung nach von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen sei. Der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 07.07.2010
- 5 U 153/09 -
Fahrzeugschein im Handschuhfach deponiert - Versicherung muss trotzdem zahlen
Handschuhfach war von außen nicht sichtbar
Ein Fahrzeughalter, dessen Auto geklaut wird, hat gegen die Kfz-Versicherung auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er den Kfz-Schein im Fahrzeuginneren aufbewahrt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der spätere Kläger einen Ex-Army Pickup teilkaskoversichert. Der Fahrzeugwert betrug 9.500 Euro. Nachdem der Kläger das Fahrzeug im Internet angeboten hatte, bemerkte er eines Sonntags, dass jemand am Zünd- und Türschloss manipuliert hatte. Einige Tage später war das Auto dann verschwunden.Die Versicherung verweigerte dem Kunden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.08.2002
- 10 U 1415/01 -
Versicherungsschutz nach Autodiebstahl nur bei widerspruchsfreien Angaben
Fahrzeugschein hinter Sonnenblende versteckt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Teilkaskoentschädigung gegen den Versicherer versagt, weil ihm der Nachweis des äußeren Erscheinungsbildes eines Diebstahls seines geleasten PKWs nicht gelungen sei.
Der Kläger hatte am 1. Mai bei der Polizei den Diebstahl seines PKWs samt des hinter der Sonnenblende steckenden Fahrzeugscheins von einem Parkplatz angezeigt und dabei angegeben, das Fahrzeug noch am Abend des 30. April an dem Abstellplatz gesehen zu haben. Der Fahrzeugschein habe sich im Fahrzeug befunden, damit letzteres von seinen Mitarbeitern jederzeit habe benutzt werden können.... Lesen Sie mehr
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