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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kirchenglocken“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 10.04.2024
- 4 U 2356/23 -

Nachbarrechtsklage bleibt erfolglos - Anwohner hat das Zeitschlagen von Kirchenglocken zu dulden

Das Urteil des LG Regensburg ist damit rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt.

Der Kläger wohnt in der Nähe einer katholischen Pfarrkirche in einer im Landkreis Kelheim gelegenen Marktgemeinde. Die Pfarrkirche läutet neben dem liturgischen Läuten auch mit Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zu jeder Viertelstunde. Der Anwohner begehrte von der beklagten Kirchenstiftung das Unterlassen des aus seiner Sicht zu lauten Glockengeläuts. Das Zeitschlagen der Kirchenglocken, das bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führe, sei eine unzumutbare Lärmbelästigung.Das LG Regensburg hatte in erster Instanz die Unterlassungsklage des Anwohners abgewiesen, weil es nach dem Ergebnis der durchgeführten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2016
- 2 L 33/14 -

Kein Anspruch auf Unterlassung des täglichen Glockengeläuts einer privaten Kirche ab 18 Uhr

Keine unzumutbare Geräuschbelästigung durch Glockenläuten

Läutet die Glocke einer privaten Kirche täglich ab 18 Uhr für drei Minuten (Angelusläuten), so hat ein Nachbar dies hinzunehmen. Denn in dieser eingeschränkten Nutzung der Glocke liegt keine unzumutbare Geräuschbelästigung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks war unmittelbarer Nachbar einer Kirche. Die Kirche war im Besitz eines gemeinnützigen Vereins, dessen Ziel unter anderem die Restaurierung und Pflege historischer Gebäude war. In der Kirche fanden keine Gottesdienste statt. Im August 2012 entschied sich der Verein von Montag... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016
- 3 K 7096/15 -

Kein Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens zwischen 7 und 22 Uhr sowie des liturgischen Glockengeläuts einer Kirche

Nachbar einer katholischen Kirche muss Lärmbelästigung durch Glockengeläut hinnehmen

Der Nachbar einer katholischen Kirche hat keinen Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens in der Zeit von 7 bis 22 Uhr und des liturgischen Glockengeläuts, wenn insbesondere nicht die Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der unmittelbare Nachbar einer in einer Innenstadt gelegenen katholischen Kirche im Jahr 2015 auf Unterlassung des viertelstündlichen Zeitläutens täglich von 7 bis 22 Uhr und des sakralen Glockengeläuts. Der Nachbar hielt das Läuten für unzumutbare Gewalt und verglich es mit Waffen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.1985
- 1 U 175/81 -

Verwaltungs­gerichtlicher Rechtsweg für Klagen gegen kirchliches Glockengeläut

Kirchenglocken zu kultischen Zwecken sind öffentliche Sachen

Dient das Glockengeläut einer Kirche kultischen Zwecken, so sind die Kirchenglocken als öffentliche Sachen anzusehen. Damit sind Klagen gegen das Geläut auf dem Verwaltungs­rechtsweg zu führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Nachbar einer evangelischen Kirche vor einem Zivilgericht auf Unterlassen des sieben Uhr Läutens einer Kirche von montags bis samstags. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. musste als Berufungsgericht darüber entscheiden, ob die Klage vor einem Zivilgericht überhaupt zulässig ist.... Lesen Sie mehr

Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999
- 2 S 391/98 -

Lärmbelästigung durch Zeitläuten vom Kirchturm begründet Unterlassungs­anspruch

Zeitläuten einer Kirche steht nicht unter dem Schutz der Religionsausübung

Das Zeitläuten einer Kirche unterfällt nicht dem Schutz der Religionsausübung. Daher kann, wenn das Zeitläuten eine wesentliche Lärmbelästigung darstellt, ein Unterlassungs­anspruch bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall störten sich die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung an dem Zeitläuten eines kirchlichen Glockenturms. Der Kirchturm war etwa 12 m von der Wohnung entfernt. Er zeigte durch Glockenschläge jede Viertelstunde an. Zudem gab er die Uhrzeit durch die entsprechende Anzahl von Schlägen einer größeren Glocke an. Insgesamt ertönten in der Zeit von 8 bis 22 Uhr 249... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.1996
- 4 B 152.96 -

BVerwG: Liturgisches Glockengeläut stellt keine erhebliche Lärmbelästigung dar

Einwirkung ist zumutbar und sozialadäquat

Hält sich das liturgische Glockengeläut im herkömmlichen Rahmen stellt es grundsätzlich keine erhebliche Belästigung dar. Vielmehr liegt eine zumutbare und sozialadäquate Einwirkung vor. Dies hat das Bundes­verwaltungsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer eines Grundstücks von der zuständigen Baubehörde ein Einschreiten gegen das Angelusläuten der nur 10 m entfernten Kirche. Das Glockengeläut ertönte dreimal täglich und zwar um 7, 12 und 18 Uhr. Da die Baubehörde ein Einschreiten nicht für notwendig erachtete, erhoben die Grundstückseigentümer Klage. Die Vorinstanzen wiesen die Klage... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.1983
- 7 C 44.81 -

Für Rechts­streitigkeiten wegen liturgischen Glockengeläuts ist der Verwaltungs­rechtsweg gegeben

Soweit Kirchenglocken kultischen Zwecken dienen, sind sie "res sacrae" - öffentliche Sachen

Sind Kirchen nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG Körperschaften des öffentlichen Rechts, so fallen Rechts­streitigkeiten in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wie aus einem Beschluss des Bundes­verwaltungsgerichts hervorgeht.

Im vorliegenden Fall stand in Frage, ob für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten Kirche der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei.Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der Rechtsstreit in die staatliche Gerichtsbarkeit falle. Zwar gehöre das hier streitige Angelus-Läuten als kultische... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.08.2007
- 7 K 2561/06 -

Erfolglose Klage gegen Glockenläuten: Als Akt freier Religionsausübung ist sakrales Läuten vom Schutz durch das Grundgesetz erfasst

Kirchliches Glockenläuten darf die Immissions­grenzwerte geringfügig überschreiten

Bei der Beurteilung, ob eine Geräuschquelle als Lärmbelastung anzusehen ist, werden Richtwerte nach dem Bundes­immissions­schutzgesetz herangezogen. Bei der Bewertung von Glockenläuten eines Kirchturms muss jedoch ein großzügigerer Maßstab angelegt werden, da der Schutz der Religionsausübung Vorrang genießt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.

Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer eines Hauses gegen das Glockenläuten einer in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Kirche. Die Bewohner behaupteten, sie könnten sich während des Glockenläutens im Wohnhaus nur aufhalten, wenn sie dabei die Fenster und Türen geschlossen hielten. Ein Aufenthalt auf der Terrasse, die sich in 30 Metern Entfernung zum Glockenturm befinde,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2010
- 11 K 1705/10 -

VG Stuttgart: Morgendliches liturgisches Glockenläuten ab 6 Uhr zulässig

Glockengeläut ist durch Grundrecht der ungestörten Religionsausübung und Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Kirchengemeinde geschützt

Tägliches, zweiminütiges Glockenläuten (Betläuten) zwischen 6 und 8 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirchengemeinde ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt ca. 100 m entfernt von einer Kirche. Er hatte geltend gemacht, durch das frühmorgendliche Geläut werde er in seiner grundrechtlich geschützten negativen Bekenntnisfreiheit verletzt. Der Staat sei verpflichtet, Störungen der Religionsausübung durch Dritte zu verhindern. Von der beklagten Kirchengemeinde werde er zu einer systematischen... Lesen Sie mehr

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 19.11.2007
- 6 O 252/06 -

Nächtlicher Uhrenschlag muss nicht eingestellt werden

Klage im "Glockenstreit" abgewiesen

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage eines Rentnerehepaares gegen eine Kirchengemeinde in Heilbronn-Neckargartach auf Einstellung des nächtlichen Uhrenschlages abgewiesen.

Die über 70 Jahre alten Kläger wohnen in einer Entfernung von ca. 80 Meter Luftlinie zum Kirchturm der Beklagten. Sie fühlen sich durch den nächtlichen Uhrenschlag gestört.Auf Veranlassung der Kirchengemeinde im Frühjahr 2006 durchgeführte Messungen im Dachgeschoss des Gemeindehauses hatten Spitzenwerte von über 60 dB(A) ergeben. Die Kläger sind der Ansicht, dass das nächtliche... Lesen Sie mehr