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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kläranlagen“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.07.2020
- 7 C 19.18 -
BVerwG: Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Abfallrechtliche Beseitigungsverfügung nicht zu beanstanden
Das BVerwG hat entschieden, dass nicht deponiefähiger Klärschlamm den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts unterliegt.
Die Klägerin ist der Wasserverband für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher. Von 1965 bis 1999 betrieb sie auf dem Gebiet der beklagten Stadt Duisburg eine Kläranlage; bis 1984 leitete sie das schlammhaltige Abwasser zum Zwecke der Entwässerung auf sogenannte Schlammplätze. Im März 2011 ordnete die Beklagte an, den in den Schlammplätzen unter einer Bodenschicht als pastöse Masse gelagerten Klärschlamm auszuheben und einer ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Abfallentsorgungsanlage zuzuführen.Die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. Die Ordnungsverfügung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2017
- 4 K 398/16.KO und 4 K 399/16.KO -
Genehmigung für Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage wegen unzumutbarer Geruchsbelästigung rechtswidrig
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung verstößt gegen nachbarschützende Normen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage eines Bürgers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage stattgegeben.
Im zugrunde liegenden Verfahren war einem Unternehmen seitens des beklagten Landes Rheinland-Pfalz im Oktober 2011 unter einer Reihe von Auflagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage erteilt worden. Dagegen legte der Kläger im Oktober 2012 Widerspruch ein. Unmittelbar nach der Inbetriebnahme der Anlage sei es an seinem, in einem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 22.06.2010
- 8 K 201/09 -
Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken – Dezentrales Abwasserbeseitigungskonzept gescheitert
Konzept der Gemeinde widerspricht Verpflichtungen aus Kommunalabwasserverordnung
Ein Abwasserbeseitigungskonzept, das vorsieht, das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke zu entsorgen, ist unzulässig. Eine solche dezentrale Abwasserbeseitigung steht nicht im Einklang mit der Kommunalabwasserverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Das streitige Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver sieht eine dezentrale Beseitigung des Schmutzwassers für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vor. Das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser soll vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen - vereinzelt auch durch abflusslose Gruben - für ein oder mehrere Grundstücke entsorgt werden. Die hauptsächlich... Lesen Sie mehr
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