die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kommunikationsfreiheit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2014
- VI ZR 358/13 -
Jameda-Urteil: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal
Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht Recht des Portalanbieters auf Kommunikationsfreiheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch darauf hat, mit seinen Daten aus einem Ärztebewertungsportal gelöscht zu werden. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht des Portalanbieters auf Kommunikationsfreiheit überwiegt und dieser somit zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt ist. Für den Fall des Missbrauchs des Portals kann der Arzt gegebenenfalls die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei der Beklagten vorliegende Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer. Die Abgabe einer Bewertung erfordert eine vorherige Registrierung. Hierzu hat der bewertungswillige Nutzer lediglich eine E-Mail-Adresse anzugeben, die im Laufe des Registrierungsvorgangs verifiziert wird.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -
Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals im Internet
Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012
- 16 U 125/11 -
Ärzte müssen anonyme Bewertungen im Internet hinnehmen
Arztbewertungsportal Jameda muss Bewertungen nicht löschen
Werden Ärzte im Rahmen eines Bewertungsportals im Internet anonym bewertet, besteht für diese weder ein Anspruch auf Löschung der Daten noch ein Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung der Daten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Klägerin war niedergelassene Ärztin. Die Beklagte betreibt das Bewertungsportal www.jameda.de im Internet zum Auffinden und Bewerten von niedergelassenen Ärzten. Die Internetseite enthielt folgende Daten: Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Gesamt- und Einzelbewertungen und die Kommentare der Nutzer. Die Klägerin begehrte von der Beklagten... Lesen Sie mehr