die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzzeitkennzeichen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2015
- IV ZR 429/14 -
BGH: Halter eines mit Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs genießt keinen Haftpflichtversicherungsschutz aufgrund fehlender Nennung im Versicherungsschein
Versicherungsschutz besteht nur für im Versicherungsschein benannten Halter
Ist in einem Versicherungsschein ein Halter namentlich benannt, so gilt der Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur für diesen Halter. Sie gilt damit nicht für einen Dritten, der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Kaskoversicherung eines bei einem Verkehrsunfall im Oktober 2010 geschädigten Fahrzeughalters gegen einen Unfallverursacher. Dieser war Halter eines Fahrzeugs, welches mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgestattet war. Auf dem Kurzzeitkennzeichen lief eine Haftpflichtversicherung, die von der Kaskoversicherung des Unfallgeschädigten in Anspruch genommen wurde. Die Haftpflichtversicherung wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatten Fahrzeugs nicht derjenige sei, der als Halter im Versicherungsschein benannt sei.... Lesen Sie mehr