die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lagerungsschwindel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.04.2016
- 20 U 4602/15 -
Kopfverletzung durch vom Fenstersims herabfallende Holzfigur aus Wohnung begründet Haftung des Wohnungsinhabers auf Schmerzensgeld
Schmerzensgeldhöhe von 3.000 EUR aufgrund Kopflatzwunde und Lagerungsschwindel
Erleidet ein Passant eine Kopfplatzwunde sowie einen Lagerungsschwindel, weil ihm eine von einem Fenstersims herabgefallene Holzfigur traf, kann ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR zustehen. Der Wohnungsinhaber haftet aufgrund eines Fahrlässigkeitsvorwurfs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 stellte eine Wohnungsinhaberin eine ca. 1 kg schwere und 25 cm hohe Holzfigur auf einen Fenstersims ihrer im 3. Stock gelegenen Wohnung ab. Wegen eines Windstoßes fiel die Holzfigur vom Sims und traf eine Passantin am Kopf. Diese erlitt dadurch eine Platzwunde, die mit mehreren Stichen im Krankenhaus genäht werden musste. Zudem trat in der Folgezeit ein Lagerungsschwindel auf. Die Haftpflichtversicherung der Wohnungsinhaberin zahlte an die Passantin ein Schmerzensgeld von 1.000 EUR. Der Passantin war dies aber zu wenig. Ihrer Meinung nach sei ein Schmerzensgeld von 17.000 EUR angemessen und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr