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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022
- 3 Sa 46/22 -

Kein Lohnanspruch des Mitarbeiters eines Sanitätshauses bei Verweigerung zur Corona-Testung

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer von Arbeit freistellen

Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einem Sanitätshaus in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigter Arbeitnehmer war in der Zeit von September bis Dezember 2021 von der Arbeit unentgeltlich freigestellt . Hintergrund dessen war, dass der ungeimpfte Arbeitnehmer sich weigerte, sich täglich auf das Corona-Virus zu testen. Der Arbeitnehmer war im Außendienst in Krankenhäusern tätig. Ihm oblag die Kundenbetreuung sowie die Lieferung und Anpassung von Hilfsmitteln. Der Arbeitnehmer erhob gegen seine Arbeitgeberin Klage auf Zahlung des Lohns. Das Arbeitsgericht Stralsund wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Arbeitnehmers.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.09.2021
- 5 Sa 65/21 -

Keine Arbeitgeberhaftung wegen Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund Corona-Pandemie

Rechtliche Zweifel an Anspruch auf Zuwendung rechtfertigt unterlassene Geltendmachung

Ein Arbeitgeber haftet seinem Arbeitnehmer wegen des Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wenn der Anspruch rechtlich zweifelhaft ist. Der Arbeitgeber muss sich nicht dem Risiko einer Haftung gegenüber dem Staat aussetzen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein als Busfahrer im Regionalverkehr beschäftigter Arbeitnehmer gegen seine Arbeitgeberin im Jahr 2020 vor dem Arbeitsgericht Stralsund auf Zahlung von Schadensersatz. Der Arbeitnehmer warf der Arbeitgeberin vor, die wegen der Corona-Pandemie im März 2020 eingeführte staatliche Zuwendung für Mehraufwendungen bei Pendlern aus Polen nicht beantragt... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021
- 5 Sa 319/20 -

Drohung mit Krankschreibung zwecks Änderung des Dienstplanes rechtfertigt an sich fristlose Kündigung

Erhebliche Verletzung arbeits­vertraglicher Pflichten

Die Drohung mit einer Krankschreibung, um damit die Änderung des Dienstplanes zu erzwingen, stellt eine erhebliche Verletzung der arbeits­vertraglichen Pflichten dar. Dies rechtfertigt an sich eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 drohte eine in einer Bäckereifiliale in Mecklenburg-Vorpommern angestellte Verkäuferin mit einer Krankschreibung sollte nicht der Dienstplan, wie von ihr gewünscht geändert werden. Die Verkäuferin wollte in einer Woche im Juli 2020 in der Frühschicht arbeiten. Hintergrund dessen waren Spannungen unter den Mitarbeitern der Filiale.... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.03.2021
- 5 Sa 295/20 -

Zulässige Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegkraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers

Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG

Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegekraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers stellt einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG dar und ist somit zulässig. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall arbeitete eine Frau als Pflegerin eines querschnittsgelähmten Mannes. Laut dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag endete das Arbeitsverhältnis unter anderem 14 Tage nach dem Tod des Arbeitgebers. Nachdem der Arbeitgeber im März 2020 verstarb, stritt sich die Pflegerin mit den vier Erben über das Bestehen des Arbeitsvertrags. Die Pflegerin erhob schließlich... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2020
- 5 Sa 48/20 -

Zur Darlegungslast von Lkw-Fahrern zu geleisteten Überstunden

Angabe an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde

Für Lkw-Fahrer genügt zur Darlegung von geleisteten Überstunden die Angabe, an welchen Tage welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde. Es ist dann Sache des Arbeitgebers unter Auswertung der Aufzeichnungen darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machte eine Lkw-Fahrerin vor dem Arbeitsgericht Stralsund die Vergütung von geleisteten Überstunden in den Monaten April bis Juni 2018 geltend. Sie gab dabei unter Berücksichtigung der Pausen sowie Urlaubs- und Krankheitstage Tag genau an, zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit als Lkw-Fahrerin aufgenommen und zu welcher Uhrzeit sie diese beendet hat. Das... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
- 5 Sa 188/19 -

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden

Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich

Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungs­pflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Notfallsanitäter im Jahr 2018 vor dem Arbeitsgericht Stralsund gegen seine Arbeitgeberin wegen der Vergütung von Bereitschaftszeiten. Der klagende Notfallsanitäter meinte, diese seien wie Vollarbeit zu vergüten. Das Arbeitsgericht weis die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.10.2017
- 5 TaBV 9/17 -

Schwer­behinderten­vertretung einer Polizeidienststelle hat keinen Anspruch auf Smartphone

Arbeit der Schwer­behinderten­vertretung durch Festnetzanschluss und PC mit Internetzugang möglich

Die Schwer­behinderten­vertretung einer Polizeidienststelle hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeiinspektion in Mecklenburg-Vorpommern das Überlassen eines Smartphones. Zur Begründung wurde angeführt, dass andernfalls angesichts des Außen- und Schichtdienstes der Vertrauensperson eine Kontaktaufnahme sehr schwierig sei. Da der Dienstherr es für ausreichend hielt, dass die Schwerbehindertenvertretung... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.01.2014
- 2 Sa 180/13 -

Arbeitgeber muss für geduldete Überstunden zahlen

Gericht spricht Altenpflegerin Ausgleichszahlungen für 150 geleistete Überstunden zu

Der Arbeitgeber muss Überstunden auch dann bezahlen, wenn er diese nicht ausdrücklich angeordnet, sondern nur geduldet hat. Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden zu unterbinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine Altenpflegerin von ihrem Arbeitgeber die Zahlung von insgesamt 150 Überstunden, welche über einen Zeitraum von einem Jahr angefallen waren. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht wissen könne, ob die Mitarbeiterin Überstunden geleistet habe, weil sie diese nicht detailliert nachgewiesen habe. Die... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.03.2013
- 5 Sa 106/12 -

Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch trotz Krankschreibung rechtfertigt nicht zwingend Kündigung

Arbeitnehmer muss aufgrund einer Erkrankung nicht stets im Bett bleiben

Nimmt ein Arbeitnehmer bei einem Bewerbungsgespräch teil, obwohl er krankgeschrieben ist, so rechtfertigt dies nicht zwangsläufig die Kündigung des Arbeits­verhältnisses. Es kommt vielmehr auf die Art der Erkrankung an. Ein Arbeitnehmer muss daher nicht stets im Bett liegen. Dies hat das Landes­arbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein leitender Angestellter einer Firma bewarb sich im Mai 2011 als Geschäftsführer einer städtischen gemeinnützigen GmbH. Im August 2011 kam es zu einem Bewerbungsgespräch. Zu diesem Zeitpunkt war der Angestellte jedoch krankgeschrieben. Nachdem sein Arbeitgeber von dem Bewerbungsgespräch erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.12.2011
- 5 Sa 63/11 -

Ankündigung einer in Wahrheit nicht bestehenden Erkrankung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Spätere tatsächliche Erkrankung ist unbeachtlich

Kündigt ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem nicht gewährten Urlaub an, dann krank zu sein, rechtfertigt dies die fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine spätere tatsächliche Erkrankung ist dabei unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine bei einem Hotel als Reinigungskraft beschäftigte Arbeitnehmerin, beantragte Urlaub zu erhalten. Dies wurde jedoch abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt mit besonders viel Arbeit zu rechnen war. Stattdessen wurde ihr vorgeschlagen, einen gleich langen Urlaub etwas später zu nehmen. Die Arbeitnehmerin antworte darauf: "nö, dann bin ich eben... Lesen Sie mehr