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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.12.2011
- 5 Sa 63/11 -
Ankündigung einer in Wahrheit nicht bestehenden Erkrankung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Spätere tatsächliche Erkrankung ist unbeachtlich
Kündigt ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem nicht gewährten Urlaub an, dann krank zu sein, rechtfertigt dies die fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine spätere tatsächliche Erkrankung ist dabei unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine bei einem Hotel als Reinigungskraft beschäftigte
Fristlose, außerordentliche Kündigung war wirksam
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied gegen die
Erhebliche Verletzung der Leistungstreuepflicht
Durch die
Vorherige Abmahnung nicht erforderlich
Ein solches Verhalten rechtfertige zudem eine
Tatsächliche spätere Erkrankung des Arbeitsnehmers unbeachtlich
Es komme darüber hinaus aus Sicht des Gerichts nicht darauf an, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 185 NZA-RR 2012, 185
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Dokument-Nr. 15824
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