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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Liquidationstadium“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.06.2020
- 10 K 2222/19 K,G -

FG Münster zur Ausbuchung einer Forderung bei Liquidation

Kein Ausbuchen einer Verbindlichkeit bei Beginn einer Liquidation

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Allein­gesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist.

Die Klägerin, eine GmbH, betrieb eine Gaststätte und einen Partyservice. Das Betriebsgrundstück erhielt sie von ihrer Alleingesellschafterin im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen. Im Streitjahr 2016 stellte die Klägerin ihren aktiven Geschäftsbetrieb ein, veräußerte das Inventar und zeigte ihre Liquidation beim Finanzamt an. Zum 31.12.2016 bestand noch eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber ihrer Gesellschafterin.Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Klägerin diese Verbindlichkeit im Streitjahr 2016 gewinnerhöhend ausbuchen müsse, da sie mit einer Inanspruchnahme nach Verkauf des Aktivvermögens und... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2013
- 12 K 2963/12 E -

Liquidationsverlust bei Auskehrung von Stammkapital nur zu 60 % abzugsfähig

Teil­einkünfte­verfahren gilt auch in Verlustfällen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden das ein Liquidationsverlust bei der Auskehrung von Stammkapital nur zu 60 % abzugsfähig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte den Abzug eines Liquidationsverlusts. Im Zuge der Auflösung einer GmbH, an der sie zu einem Drittel (Stammeinlage: 8.500 Euro) beteiligt war, erfolgte die Auskehrung des sich noch im Gesellschaftsvermögen befindlichen Teils des Stammkapitals, wobei auf die Klägerin 3.138 Euro entfielen. Die Klägerin beantragte den vollen Abzug... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2012
- VG 2 K 26.1 -

NPD: Bundestagsverwaltung darf Forderung gegen Deutsche Volksunion nicht verrechnen

Verschmelzung beider Parteien fand nicht in parteienfinanzierungsrechtlicher Hinsicht statt

Die NPD haftet nicht für Schulden der Deutschen Volksunion (DVU) aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab damit einer gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages gerichteten Klage der Partei auf Auszahlung von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 49.333,59 Euro statt.

Die NPD schloss im Dezember 2010 mit der DVU einen so genannten Verschmelzungsvertrag. Danach werden die Vermögenswerte der DVU im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die NPD übertragen; die DVU erklärt ihre Auflösung und soll bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen eines Liquidationsverfahrens befriedigen. Im Jahr 2011 setzte die Beklagte eine Rückforderung gegenüber der DVU i.L. in... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.12.2009
- 3 AZR 814/07 -

BAG zur Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Versorgungsanwartschaft

Versorgungsanwartschaft dürfen bei Liquidation eines Unternehmens durch Kapitalleistungen abgefunden werden

Ein Insolvenzverwalter darf die in einem Insolvenzverfahren erdienten Versorgungsanwartschaft durch Kapitalleistungen abfinden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Bei einem Betriebsübergang dagegen tritt der Erwerber in die Anwartschaften ein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger seit 1987 bei der späteren Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde am 1. Oktober 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger aufgrund einer einzelvertraglichen Zusage eine unverfallbare Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente iHv. 1.821,40 Euro erworben. Das Arbeitsverhältnis endete durch... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2006
- II ZR 225/04 -

BGH erklärt Squeeze-Out-Verfahren auch im Liquidationsstadium für zulässig

Die Kläger sind Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Hauptaktionärin mit einem Anteil von über 97 % am Grundkapital ist die Streithelferin der Beklagten, die Deutsche Postbank AG. Durch Beschluss ihrer Hauptversammlung wurde die Beklagte zum Ende des Jahres 2000 aufgelöst.

Seitdem befindet sie sich in der Abwicklung. Im Juli 2003 beschloss die Hauptversammlung der Beklagten die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung. Die Höhe der Barabfindung war zuvor von einer seitens der Beklagten beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen... Lesen Sie mehr