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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mangelnde Schneeräumung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 13.05.2014
- 41 O 675/13 -

Räum- und Streupflicht für Anlieger: Nicht jeder Sturz eines Fußgängers auf einer Eisfläche führt zu Schaden­ersatz­an­sprüchen

Bei Streupflicht muss nicht jede Gefahr hinsichtlich einer Schnee- und Eisglätte verhindert werden

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass eine Räum- und Streupflicht für Anlieger nicht unbegrenzt besteht und auch das Verhalten eines Gestürzten eine wichtige Rolle spielt. Entsprechend führt nicht jeder Sturz eines Fußgängers zu Schaden­ersatz­an­sprüchen. Das Landgericht wies damit die Klage einer Fußgängerin wegen eines behaupteten Sturzes aufgrund von Glatteis gegen den zur Räumung verpflichteten Anwohner ab. Der Beklagte hatte einen ausreichend breiten Streifen geräumt und damit seine Verkehrs­sicherungs­pflicht nicht verletzt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lief im Februar 2013 mit ihrer Tochter im Bereich eines Privatwegs, welcher insgesamt 13 Reihenhäuser erschloss. Der später verklagte Anlieger hatte einen Streifen auf diesem Privatweg geräumt, ein Teil des Weges blieb ungeräumt. Die Klägerin behauptet, dass sie der Tochter, die wegen Glatteises zu stürzen drohte, zu Hilfe eilte. Dabei sei sie auf eine nicht erkennbare vereiste Fläche getreten und sei gestürzt. Sie hätte einen Bruch im Armbereich erlitten und sei über zwei Monate erwerbsunfähig gewesen. Sie habe immer noch erhebliche Schmerzen. Der Ehemann der Klägerin hatte die Unfallstelle einen Tag später fotografisch festgehalten.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012
- 716b C 53/12 -

Glatteisunfall: Geschädigter muss Verletzung von Kontroll- und Überwachungs­pflichten nachweisen

Bloße Pflichtverletzung durch Dritten genügt nicht

Wird die Winterdienstpflicht auf eine Reinigungsfirma übertragen, so hat der Delegierende weiterhin eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Kommt die Firma ihren Pflichten nicht nach und verletzt sich dadurch jemand, so muss die verunfallte Person eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Delegierenden nachweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2.500 € wegen eines Glatteisunfalls. Der Wohnungseigentümer kam im Dezember 2010 gegen 10 Uhr vor dem Haus der Wohnungseigentümergemeinschaft auf dem nicht vom Schnee geräumten öffentlichen Gehweg zu Fall. Mit der Durchführung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.05.2012
- 10 U 44/11 -

Winterdienst: Geringere Anforderungen an die Streubreite bei einem privaten Zugangsweg

Durchgangsbreite für einen Fußgänger genügt

Der Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück ist in einer Durchgangsbreite zu streuen, die für die Begehung durch eine Person ausreicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte von der Beklagten Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls. Er kam auf dem privaten Zugangsweg zum Haus der Beklagten zu Fall. Der Weg war nicht komplett gestreut. Dies war dem Kläger auch bekannt. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 31.10.2012
- 215 C 116/10 -

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Sturz auf der Treppe zum U-Bahnhof bei Schneeglätte

Reinigung des U-Bahn-Zugangs im Drei-Stunden-Rhythmus nicht ausreichend

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat entschieden, dass bei Schnee und Eis eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus bei der intensiven Nutzung eines U-Bahn-Zugangs zu wenig ist. Stürzt ein Passant bei der Nutzung der nicht ausreichend gereinigten und gestreuten Treppe hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dennoch müssen auch die Fußgänger ihren Anteil für die eigene Sicherheit leisten und beim Begehen der Treppe vorhandene Handläufe benutzen, um einen Sturz zu vermeiden.

Im zugrunde liegenden Fall stürzte eine Fußgängerin im Januar 2010 bei Schneeglätte auf der Treppe zum U-Bahnhof Kurfürstendamm und verletzte sich dabei. Sie erlitt aufgrund des Unfalls Druck- und Belastungsschmerzen an weiten Teilen der linken Körperhälfte mit Bewegungseinschränkungen, eine Prellmarke am Hinterkopf, Beeinträchtigungen an der Hals- und Lendenwirbelsäule und der Hüfte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 11.09.2012
- 5 U 22/12 -

Geschädigte müssen Sturz aufgrund nicht gestreuter Gehwege nachweisen können

Bestehende Nachweispflicht bei zweifelhaften Zeugenaussagen nach Sturz auf Gehweg

Verbleiben an Zeugenaussagen Zweifel hinsichtlich eines Unfalls, der Jahre zurückliegt, geht dies zu Lasten desjenigen, der den Nachweis vor Gericht erbringen muss. Dies ist meist derjenige, der eine bestimmte Tatsache – hier nicht ausreichendes Räumen und Streuen – behauptet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Klage einer Kranken- und Pflegekasse gegen Hauseigentümer wegen angeblicher Verletzung der Räum- und Streupflicht blieb in diesem Zusammenhang erfolglos. Ein unterlassenes Streuen war nach sechs Jahren nicht mehr aufklärbar.

Im zugrunde liegenden Fall stürzte im März 2006 die bei den Klägerinnen Versicherte gegen 8.55 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Anwesen der Beklagten und brach sich das linke Sprunggelenk. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung klagten daher gegen die Hauseigentümer wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auf Zahlung der Behandlungskosten von etwa 23.000 Euro.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Offenburg, Urteil vom 23.05.1995
- 1 C 357/94 -

Fehlende Sektgläser und zugeschneiter Parkplatz stellen keinen Reisemangel dar

Kein Anspruch auf hälftige Reisepreisrückzahlung

Ist während eines Winterurlaubes der Parkplatz der gemieteten Hütte wegen Schnee nicht erreichbar und fehlen die Sektgläser, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Offenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger mietete für einen Winterurlaub eine Hütte. Laut Reiseprospekt sollte ein Parkplatz in 100 m Entfernung von der Hütte vorhanden sein. Dieser war aber aufgrund von Schnee nicht erreichbar, so dass ein Parkplatz genutzt werden musste, der sich 400 m von der Hütte befand. Zudem waren keine Sektgläser vorhanden. Der Kläger verlangte... Lesen Sie mehr