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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Markenzeichen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2019
- I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17 -

BGH zur Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"

Nutzung des Test-Siegels ohne Lizenzvertrag verletzt Markenrechte

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke angesehen.

Die Klägerin der zugrunde liegenden Verfahren gibt seit 1985 das Magazin "ÖKO-TEST" heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Sie ist Inhaberin einer im Jahr 2012 eingetragenen Unionsmarke, die das ÖKO-TEST-Siegel wiedergibt und markenrechtlichen Schutz für die Dienstleistungen "Verbraucherberatung und Verbraucherinformation bei der Auswahl von Waren und Dienstleistungen" gewährt. Die Klägerin gestattet den Herstellern und Vertreibern der von ihr getesteten Produkte die Werbung mit dem ÖKO-TEST-Siegel, wenn diese mit ihr einen entgeltlichen Lizenzvertrag schließen. Die Beklagten sind Versandhändler und haben in ihren Online-Shops... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 26.04.2018
- T-554/14 -

Fußballer Lionel Messi darf Marke "MESSI" für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen

Bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen der Marke "MESSI" und der Marke "MASSI" werden durch Bekanntheit des Fußballspielers neutralisiert

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Lionel Messi seine Marke "MESSI" für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen. Die Bekanntheit des Fußballspielers neutralisiert die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke und der Marke "MASSI" eines spanischen Unternehmens.

Im August 2011meldete der Fußballspieler Lionel Andrés Messi Cuccittini beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke "MESSI" u.a. für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel an.Im November 2011 legte Herr Jaime Masferrer Coma Widerspruch gegen die Eintragung der Marke von Lionel Messi ein. Er berief sich auf eine Verwechslungsgefahr... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2018
- T-85/16 und T-629/16 -

Seitliche Parallelstreifen auf Schuhen: Adidas gewinnt Markenstreit

Angemeldete Marke der Shoe Branding Europe könnte ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass sich adidas der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke widersetzen kann. Es besteht die Gefahr, dass die im vorliegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen.

In den Jahren 2009 und 2011 beantragte das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO - Damals hieß das Amt noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM) die Eintragung von zwei Unionsmarken (Schuhe mit zwei parallel von der Schuhsohle zum Knöchel verlaufenden Streifen), eine davon für Schuhwaren, die andere für Sicherheits-... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 29.11.2012
- 31 O 248/12 -

"American Gigolos" dürfen nicht wie die Chippendales mit weißen Kragen und Manschetten auftreten

Guter Ruf der Chippendales wird ausgenutzt

Die Striptease-Gruppe "American Gigolos" darf nicht wie die Chippendales mit weißem Kragen, schwarzer Fliege und weißen Manschetten auftreten. Denn dadurch würde der gute Ruf der Chippendales ausgenutzt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die 1979 gegründete Striptease-Gruppe Chippendales wendete sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Art und Weise der Ausstattung der konkurrierenden Tanzgruppe American Gigolos. Die Chippendales sind international tätig. In Deutschland treten sie seit 20 Jahren auf und absolvieren im Schnitt 30 Shows pro Jahr, die vor allem von... Lesen Sie mehr