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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2021
- OVG 1 N 32/21 -
Entzug des Standplatzes für Wochenmarkt wegen Nichtbeachtung der Öffnungszeiten
Markthändler muss bei Öffnung des Marktes verkaufsbereit sein
Einem Markthändler kann der Standplatz für einen Wochenmarkt entzogen werde, wenn er wiederholt bei Öffnung des Marktes nicht verkaufsbereit war. Ein Markthändler muss die Öffnungszeiten des Marktes beachten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde einer Markthändlerin der Standplatz auf einem Wochenmarkt in Berlin entzogen, da diese bei Öffnung des Marktes um 8 Uhr wiederholt nicht verkaufsbereit war. Die Öffnungszeiten des Marktes waren in den Marktbestimmungen geregelt. Gegen den Entzug erhob die Händlerin Klage. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Da es zudem nicht die Berufung zuließ, beantragte die Klägerin deren Zulassung.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ die Berufung nicht zu. Wer wiederholt bei Öffnung des Marketers nicht verkaufsbereit ist, dem könne der Standplatz... Lesen Sie mehr
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