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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2021
- OVG 1 N 32/21 -
Entzug des Standplatzes für Wochenmarkt wegen Nichtbeachtung der Öffnungszeiten
Markthändler muss bei Öffnung des Marktes verkaufsbereit sein
Einem Markthändler kann der Standplatz für einen Wochenmarkt entzogen werde, wenn er wiederholt bei Öffnung des Marktes nicht verkaufsbereit war. Ein Markthändler muss die Öffnungszeiten des Marktes beachten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde einer Markthändlerin der
Rechtmäßigkeit des Entzugs des Standplatzes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ die Berufung nicht zu. Wer wiederholt bei Öffnung des Marketers nicht verkaufsbereit ist, dem könne der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.03.2021
[Aktenzeichen: 4 K 313.19]
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Dokument-Nr. 30671
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