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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietzuschuss“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 12.02.2015
- S 11 SO 1505/13 -
Ungeeignetes "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze: Rentnerin erhält höheren Mietzuschuss
Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von allein lebender Sozialhilfeempfängerin zahlen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Stadt Heilbronn einer allein lebenden Sozialhilfeempfängerin einen höheren Mietzuschuss zahlen muss. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die dem Mietspiegel und damit auch dem schlüssigen Konzept zu Grunde liegende Datenerhebung bezüglich der hier relevanten 1-Personen-Haushalte nicht ausreicht.
Die 67jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt allein in einer 58qm großen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Heilbronn-Böckingen. Für ihre Miete bezahlt sie monatlich rund 440 Euro Bruttokaltmiete (bestehend aus 370 Euro Grundmiete - sogenannte Nettokaltmiete - zuzüglich "kalte Nebenkosten" für Müllabfuhr, Wasser, Abwasser etc.). Neben ihrer Altersrente von rund 340 Euro ist sie auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Ihre Unterkunftskosten übernimmt die Stadt Heilbronn seit April 2013 nur teilweise. Sie beruft sich auf ein von ihr entwickeltes, auf dem "Mietspiegel 2012 für die Stadt Heilbronn" beruhendes "schlüssiges Konzept".... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2010
- L 9 AS 1049/09 B ER -
Hartz IV: Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilweise bestätigt
Alleinerziehende Mutter verlangt Zahlung höherer Unterkunftskosten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat es im Falle einer in Celle wohnenden alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, den Landkreis Celle zur Zahlung höherer Unterkunftskosten zu verpflichten. Hierbei hat sich das Gericht erstmals mit dem Mietwertgutachten 2009 des Landkreises Celle befasst und festgestellt, dass dieses Gutachten nach summarischer Prüfung als schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenze für die betroffene Familie angesehen werden kann.
Die Antragstellerin und ihre drei Kinder stehen im laufenden Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II; sog. "Hartz IV"). Sie bewohnen in der Stadt Celle seit Ende 2005 ein Einfamilienhaus zur Miete mit einer Wohnfläche von 133 m² für insgesamt 681,- € monatlich (einschl. Betriebskosten). Einkommen hat die Familie lediglich aus Kindergeld- und Unterhaltszahlungen,... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.08.2007
- L 9 AS 215/07 ER -
Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen
Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden
Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie mit Eltern, die Hartz IV erhalten, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall hatte eine Studentin aus Wiesbaden, die noch bei ihren Eltern lebt, einen Mietzuschuss in Höhe von ca. 150 € bei der Stadt beantragt. Beide Eltern erhalten AlG II, die Studentin Bafög. Die Stadt lehnte den Antrag ab, weil sie die Studentin für nicht hilfebedürftig hielt. Sie verfüge über Einkommen aus Bafög und Kindergeld und könne daher ihren Mietanteil auch ohne Zuschuss selbst tragen.... Lesen Sie mehr
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