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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mischkosten“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.09.2011
- III R 38/08 -
Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar
Verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar
Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, sondern sind grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte der Kläger für seinen an der Universität studierenden Sohn Kindergeld. Die beklagte Familienkasse lehnte dies ab, weil die vom Sohn erzielten Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag überschritten hätten. Dabei ließ die Familienkasse die vom Sohn bezahlten Semestergebühren, die zur Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichten waren, nicht zum Abzug zu. Die hiergegen beim Finanzgericht erhobene Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht meinte, die Semestergebühren seien insgesamt als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abziehbar, so dass die Einkünfte des Sohnes nicht über dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag lägen.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2006
- 2 K 1930/04 -
Auch nebenberufliche Tanztrainer können abzugsfähige Betriebsausgaben haben
Zur Problematik von "Mischkosten"
Aufwendungen für Tanzturniere, Turnierbekleidung und Tanzschuhe können auch bei nebenberuflich tätigen Tanztrainern zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Das Finanzgericht hat sich mit dem - häufig auftretenden - Problem der so genannten „Mischkosten”, d. h. der Abgrenzung von abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung, befasst. Dabei hat es dazu Stellung genommen, welche Aufwendungen bei nebenberuflich tätigen Sporttrainern steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Im Streitfall waren der Kläger und seine Ehefrau... Lesen Sie mehr
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