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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „negative Einnahmen aus Kapitalvermögen“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012
- 12 K 993/12 E -

FG Düsseldorf zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei Option zur Regelbesteuerung

Schuldzinsen können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden können. Negative Einkünfte können - trotz § 20 Abs. 6 EStG - auch mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 2002 mit einer Stammeinlage von 37,5 % an einer GmbH beteiligt, deren Auflösung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Februar 2007 ins Handelsregister eingetragen wurde. Eine Löschung erfolgte nicht. Der Kläger wurde aus einer für die GmbH geleisteten Bürgschaft in Anspruch genommen, was der Beklagte im Rahmen der Veranlagung für 2007 bei der Ermittlung des Aufgabeverlusts gem. § 17 EStG berücksichtigte.In den Jahren 2009 und 2010 zahlte der Kläger Zinsen für die betreffenden Refinanzierungsdarlehen, die er unter Hinweis auf die Option zur Regelbesteuerung als Werbungskosten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.08.2010
- I B 49/10 -

BFH äußert verfassungs­rechtliche Zweifel an so genannter Mindest­besteuerung

Für endgültigen Ausfall des Verlustabzugs muss gesetzliche Vorsorge getroffen werden

In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die so genannte Mindestbesteuerung in bestimmten Situationen zu einer verfassungsrechtlich unangemessenen Besteuerung führen kann.

Seit 2004 dürfen in den Vorjahren nicht ausgeglichene negative Einkünfte in den folgenden Veranlagungszeiträumen zwar bis zur Höhe von 1 Mio. Euro unbeschränkt von einem entsprechend hohen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, ein übersteigender Verlustbetrag aber nur bis zu 60 % des 1 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei einem bestehenden Verlustvortrag... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2010
- I R 100/09/ I R 107/09 -

Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen nur ausnahmsweise berücksichtigt werden

Wann sind Betriebsstättenverluste "final"?

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste "final" sind und deshalb im Inland abgezogen werden können. In beiden Urteilen ging es um die negativen Einkünfte aus in Frankreich unterhaltenen Betriebsstätten.

Erwirtschaftet ein inländischer Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit steuerpflichtigen positiven Einkünften regelmäßig nicht ausgleichen. Hat Deutschland mit dem Betriebsstättenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, sind die betreffenden negativen Einkünfte nämlich ebenso wie positive... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2006
- VIII R 62/04 -

BFH zur Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Steuerbarkeit von Verlusten aus sog. Argentinien-Anleihen geklärt: Veräußerungsverluste aus argentinischen Staatsanleihen führen nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Denn bei den Anleihen handelt es sich nicht um Finanzinnovationen.

Der Kläger hatte im Januar 2003 argentinische Staatsanleihen mit einem Zinssatz von 11,75 % bzw. einem variablen Zinssatz zwischen 8 und 15 % (Anschaffungskosten 175.008 €) zum Preis von 39.243 € ohne Stückzinsabrechnung nach Börsentageskurs veräußert. Bei Emission waren jedoch Stückzinsen besonders in Rechnung gestellt worden; die Staatsanleihen befanden sich beim Erwerb durch den Kläger... Lesen Sie mehr