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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „negativer Test“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2022
- 5 AZR 154/22 -
Arbeitgeber spricht dem Arbeitnehmer nach Rückkehr aus Corona-Risikogebiet ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände aus: Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Vorlage eines negativen Corona-Tests durch den Arbeitnehmer
Anspruch auf Vergütung aufgrund Annahmeverzugs
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist als Leiter der Nachtreinigung bei der Beklagten, die am Standort Berlin Lebensmittel für den Handel produziert, beschäftigt. Die Beklagte erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnet. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16. Juni 2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.03.2021
- 20 NE 21.353 ; 20 NE 21.369 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter
Vorlage eines negativen Corona-Tests trotz Impfung der Heimbewohner weiterhin verpflichtend
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich mit den infektionsschutzrechtlichen Überwachungsmaßnahmen in Pflege- und Altenheimen auseinandergesetzt. Dabei setzte er die infektionsschutzrechtliche Beobachtung für die Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug. Gleichzeitig lehnte er den Eilantrag gegen die Testpflicht für Besucher ab.
Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen unter Beobachtung und müssen sich mindestens dreimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen. Mit der Beobachtung können für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtsein-griffe, insbesondere Untersuchungspflichten verbunden sein. Hiergegen wandte sich die bereits... Lesen Sie mehr
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