die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtbeschäftigung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.04.2018
- 7 UF 18/18 -
Eltern sind nicht zur Zahlung einer Zweitausbildung verpflichtet
Risiko der Nichtbeschäftigung des Kindes nach Abschluss der Erstausbildung ist nicht von unterhaltsverpflichteten Eltern zu tragen
Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Ausbildung finanziert, welche den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund ab.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte das antragstellende Land Nordrhein-Westfalen von den Antragsgegnern aus Dortmund, Eltern einer im Jahr 1991 geborenen Tochter, die Zahlung von Ausbildungsunterhalt in Höhe von ca. 6.400 Euro. In Höhe dieses Betrages bewilligte das Land der Tochter für ein Studium in der Zeit von Oktober 2015 bis September 2016 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nach dem BAföG haben Eltern dem fördernden Land derartige Zahlungen zu erstatten, wenn sie für die geförderte Ausbildung Unterhalt schulden.Die Tochter der Antragsgegner hatte sich in der neunten Schulklasse, seinerzeit 15 Jahre... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015
- 5 AZR 462/14 -
BAG: Verstoß gegen Beschäftigungspflicht begründet keinen Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Lohns
Regeln über Annahmeverzug gewährleisten finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung
Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Beschäftigungspflicht, so steht dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Lohns zu. Vielmehr wird die finanzielle Absicherung der Nichtbeschäftigung durch die Regeln des Annahmeverzugs gewährleistet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer fristlosen Kündigung wurde ein Arbeitnehmer seit Dezember 2006 nicht mehr von seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Im Rahmen des anschließenden Kündigungsschutzverfahrens wurde im April 2011 in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bremen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung mit Wirkung... Lesen Sie mehr