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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Obsternte“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 20.12.2017
- S 1 R 219/17 -
Sozialversicherungspflicht: Tätigkeiten im Bereich der Beerenernte und Pflege der Pflanzen sind als einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion zu werten
Keine Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses in Pflanzen und Pflücken von Beeren
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Tätigkeit im Bereich der Beerenernte und der Pflege der Beerenpflanzen als einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion von Beeren zu werten ist und die insgesamt einfache Tätigkeiten im Obstanbau sozialversicherungsrechtlich nicht in mehrere Beschäftigungsverhältnisse (Pflanzen und Pflücken von Beeren) aufgeteilt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaber eines Biohofs, auf welchem unter anderem Erdbeeren angebaut werden. In den Jahren 2011 bis 2013 beschäftigte er die Beigeladene abwechselnd geringfügig (u.a. für das Pflanzen und Pflegen von Beerensträuchern) und kurzfristig (u.a. für das Pflücken von Beeren).Aufgrund einer im Biohof durchgeführten Betriebsprüfung forderte der beklagte Rentenversicherungsträger für die Beschäftigung der Beigeladenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 5.000 Euro nach: So habe es sich bei der Beschäftigung der Beigeladenen um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis gehandelt.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 31.10.2012
- S 6 U 3875/11 -
Sturz vom Apfelbaum auf landwirtschaftlichem Grundstück der pflegebedürftigen Mutter ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige sind gesetzlich versichert
Kraft Gesetzes sind Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen versichert (vgl. § 2 SGB VII). Somit entschied das Sozialgericht Heilbronn zugunsten des Klägers, der für seine im Pflegeheim wohnende Mutter deren Streuobstwiesen bewirtschaftete, sich bei einem Sturz vom Apfelbaum verletzte und diesen Unfall als Arbeitsunfall durchsetzen wollte.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 59jährige Kläger bewirtschaftete für seine im Pflegeheim wohnende Mutter deren Streuobstwiesen (rund 60 Ar). Er erledigte sämtliche anfallende Arbeiten wie z.B. Mähen und Ernten. Die von ihm gepflückten Äpfel verwertete er zu Saft für den Eigenbedarf. Im Oktober 2009 stürzte er beim Äpfelpflücken vom Baum und brach sich sein rechtes... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 14.12.1993
- 28 C 277/93 -
Garten-Mieter darf Obst ernten: Vermieter kann keinen Anspruch auf die Obsternte in einem vermieteten Garten erheben
Mieter hat Recht auf uneingeschränkte Gartennutzung
Wird ein Garten zusammen mit einer Hauptmietsache vermietet, so ist der Mieter zur uneingeschränkten Nutzung berechtigt. Dazu gehört auch das Abernten von Obstbäumen, auf das der Vermieter keinen Anspruch geltend machen kann. Dies würde den geschützten Mietgebrauch in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Leverkusen.
Im vorliegenden Fall klagte ein Vermieter gegen seine Mieter auf Schadensersatz, da diese in dem zur Mietsache gehörenden Garten Obst selbst abgeerntet hatten.Das Amtsgericht Leverkusen entschied, dass dem Kläger kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung aus §§ 823 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB zusteht. Das Gericht führte dazu aus, der Mieter habe das Recht,... Lesen Sie mehr
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