die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Bereich“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 17.04.2019
- 14 S 15269/18 -
24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage mit öffentlichen Park: Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter unzulässig
Wach- und Sicherheitsdienst kommt nicht der Mietsache zu Gute
Dient ein 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage überwiegend der Überwachung des zur Wohnanlage gehörenden öffentlichen Parks, so kommt der Wach- und Sicherheitsdienst nicht der Mietsache zu Gute. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist daher unzulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München über die Umlegbarkeit von Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienstes. Laut den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015 musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei der Wohnanlage handelte es sich um ein für jedermann zugängliche parkähnliche Anlage. Der Mieter sah nicht ein, für einen Sicherheitsdienst zu bezahlen, der hauptsächlich den Park kontrollierte. Das Amtsgericht München sah dies anders. Es bejahte eine anteilige Umlegbarkeit der Sicherheitskosten auf den Mieter. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.03.2019
- BVerwG 6 C 2.18 -
Videoüberwachung in Zahnarztpraxis unzulässig
Notwendigkeit der Videoüberwachung nicht ersichtlich
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit unterliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Zahnärztin. Ihre Praxis kann durch Öffnen der Eingangstür ungehindert betreten werden; der Empfangstresen ist nicht besetzt. Die Klägerin hat oberhalb dieses Tresens eine Videokamera angebracht. Die aufgenommenen Bilder können in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die die Klägerin in Behandlungszimmern aufgestellt hat (sogenannte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017
- OVG 12 B 7.16 -
Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis wegen abstrakter Gefahr von Straftaten stellt Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz dar
Vorliegen von milderen Mittel als Videoüberwachung
Deckt eine Kamera den Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis ab, um der abstrakten Gefahr einer Straftat zu begegnen, so liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor. Da vor allem mildere Mittel vorliegen, wie etwa Aufbewahrung von Wertsachen im videoüberwachten nicht öffentlichen Bereich, Personaleinsatz sowie Verpixelung, ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht nach § 6 b BDSG gerechtfertigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Zahnarztpraxis befand sich zum Schutz vor möglichen Straftaten, wie insbesondere Diebstählen, eine Kamera. Diese deckte neben dem nicht öffentlichen Mitarbeiterbereich auch öffentliche Bereiche, wie den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür und einen großen Teil des Tresens, ab. Die aufgenommenen Bilder wurden zwar nicht... Lesen Sie mehr