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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkscheinautomat“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 09.07.2003
- 1 Ss 117/03 -

Zwei Kleinwagen in einer Parklücke: Parkgebühr ist pro Auto zu zahlen

Bei Parkscheinautomaten muss jeder zahlen

Wenn auf einem markierten Parkplatz zwei Kleinwagen (z.B. Smart) Platz finden, muss jeder Fahrer hierfür ein Parkticket lösen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im Fall parkte ein Geschäftsmann seinen Kleinwagen in einer Parklücke hinter einem anderen Kleinwagen. In beiderseitigem Einvernehmen hatte nur der andere Fahrer einen Parkschein gelöst. Das Amtsgericht Trier verurteilte den Geschäftsmann zu 10,- EUR Bußgeld. Das wollte sich dieser nicht gefallen lassen und klagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz.Dieses bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts Trier. Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten. Jeder Parkschein müsse hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, führte das Gericht aus.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2005
- 3 Ss Owi 576/05 -

Parkscheibe statt Parkschein bei nicht akzeptierten Münzen an Parkscheinautomat oder Parkuhr nicht ausreichend

Autofahrer muss mehrere Parkmünzen für Parkscheinautomat oder Parkuhr dabei haben

Wer nur eine Münze für den Parkscheinautomat dabei hat, die dieser nicht akzeptiert, muss ein Bußgeld zahlen, wenn er keinen Parkschein lösen kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem kostenpflichtigen Parkbereich ohne Parkschein. Einen Parkschein konnte er an dem (funktionstüchtigen) Parkscheinautomaten nicht lösen, da er nur ein 50-Cent-Stück sowie Bargeld in Scheinen dabei hatte. Das 50-Cent-Stück wurde vom Automaten nicht akzeptiert. Es fiel mehrmals durch. Daraufhin legte der Autofahrer... Lesen Sie mehr