die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „pauschaler Hinweis“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2023
- 64 S 280/22 -
Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus
Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr
Eine mehrmonatige Workation kann einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB begründen, wenn er seine Pläne konkret darlegt. So muss angegeben werden, wo er sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er zurückkommen will. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen seine Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles seiner Wohnung. Der Mieter plante eine mehrmonatige Workation, gab aber nicht an, wohin er reisen wird und wann bzw. unter welchen Umständen er plant zurückzukommen. Da der Mieter in der Vergangenheit versucht hatte, seine Wohnung hinter dem Rücken der Vermieterin für mehr als das Doppelte der Vertragsmiete unterzuvermieten, war die Vermieterin misstrauisch. Sie hielt die Angaben des Mieters für zu pauschal und... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2016
- 67 S 247/16 -
Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei fehlenden Angaben zum Grund der Notwendigkeit der Wohnnutzung
Pauschale Angabe "wohnhaft bei Freunden" nicht ausreichend
Eine Eigenbedarfskündigung muss konkrete Angaben dazu enthalten, warum der Vermieter die Wohnung zu seinen Zwecken benötigt. Allein die pauschale Angabe, er lebe zurzeit bei Freunden, genüge dazu nicht. Vielmehr sind Einzelheiten zur genauen Wohnsituation erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Juni 2015 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Als Grund für das Interesse an der Wohnung gab der Vermieter im Wesentlichen an, seit zwei Jahren in Berlin zu wohnen, ein Restaurant zu betreiben, derzeit bei Freunden zu wohnen und die Wohnung ersteigert zu haben, um dort einzuziehen. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.09.2006
- 12 U 118/05 -
Mietminderung wegen Feuchtigkeit setzt unter anderem Angabe des Mieters zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit voraus
Bloße Behauptung des Vorhandenseins von feuchten Wänden genügt nicht
Beansprucht ein Mieter eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit, so muss er unter anderem Angaben zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit machen. Allein die Behauptung, es habe sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt, ist unzureichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte die Mieterin eines Gewerberaums eine Mietminderung geltend. Hintergrund dessen war die Behauptung der Mieterin, dass sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt habe. Die Mieterin, die ein Schönheitsinstitut in den Räumen betrieb, befürchtete einen Schimmelpilzbefall und infolgedessen Maßnahmen des Gesundheitsamtes. Die Vermieter... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2014
- 63 S 166/14 -
Fristlose Kündigung eines Mieters wegen Lärmstörung setzt vorherige Abmahnung voraus
Abmahnung muss Angaben zur Art, zum Ort und zur Zeit der Lärmstörungen enthalten
Geht von dem Mieter einer Wohnung eine Lärmstörung aus, so rechtfertigt dies nur dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter zuvor abgemahnt wurde und dennoch sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung darf jedoch keinen pauschalen Hinweis auf Lärmstörungen enthalten. Vielmehr müssen die Störungen nach Art, Ort und Zeit benannt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im April 2013 von seiner Vermieterin eine Abmahnung, weil er mehrmals die Nachtruhe störte. Da der Mieter nachfolgend die Lärmstörungen nicht unterließ, kündigte die Vermieterin im Juli 2013 das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Konkrete Einwendungen nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen sind notwendig
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielten die Mieter einer Wohnung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Nach dieser schuldeten die Mieter eine Nachzahlung. Da für die Mieter die Kostensteigerung nicht zu erklären war, erhoben sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Darauf reagierten die Vermieter nicht. Im März 2014 wurde das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.03.2012
- 8 U 48/11 -
Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels
Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig
Zur Darlegung eines Mietmangels genügt es nicht, dass der Mieter pauschal behauptet, dass es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Aufheizung der Räume kommt. Es sind vielmehr Angaben über die Außentemperaturen und die Raumtemperaturen erforderlich. Zudem genügt zur Annahme eines Mangels nicht, auf die ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 anzustellen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen ihre Miete. Sie behauptete, dass es zu einer "beständigen Aufheizung der Räumlichkeiten während der Sommermonate auf Temperaturen von deutlich oberhalb von 30°C tagsüber" kam. Die Büroräume lagen größtenteils in Südwestlage. Zudem bestand die Fassade aus Glas. Die Mieterin meinte darüber hinaus, dass die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.06.2010
- 12 U 164/09 -
Mieter muss Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall konkret darlegen
Pauschale Behauptungen genügen nicht
Will ein Mieter seine Miete wegen eines Schimmelbefalls mindern, so muss er zur Art des Schimmels und zur Konzentration der Sporen konkrete Aussagen treffen. Ebenfalls muss er die Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel konkret darlegen. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin vermietete an den Beklagten Räumlichkeiten zum Betrieb einer Gaststätte und eines Beherbergungsbetriebs. Der Beklagte behauptete, der Keller und die Küche der Gaststätte seien großflächig mit Schimmel überzogen gewesen. Er und seine Familie seien dadurch einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt und der Geschäftsbetrieb... Lesen Sie mehr