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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pilotenmütze“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.09.2014
- 1 AZR 1083/12 -
Piloten können nicht zum Tragen einer "Cockpit-Mütze" verpflichtet werden
Unterschiedliche Ausgestaltung der Tragepflicht bei Piloten und Pilotinnen verstößt gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung das Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung regeln. Wird die Dienstkleidung für Arbeitnehmergruppen unterschiedlich ausgestaltet, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass eine solche Differenzierung entsprechend dem Regelungszweck sachlich gerechtfertigt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Dort sind aufgrund eines Tarifvertrags nach § 117 Abs. 2 BetrVG für das fliegende Personal Personalvertretungen gebildet. Der Tarifvertrag ordnet die Geltung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes an. Nach einer „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“ hat das Cockpitpersonal während des Flugeinsatzes eine Uniform zu tragen. Zu dieser gehört bei Piloten eine „Cockpit-Mütze“, die in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich getragen werden muss, während Pilotinnen hierüber frei entscheiden können. Bei ihnen gehört die „Cockpit-Mütze“ auch nicht... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.10.2012
- 5 Sa 549/11 -
LAG Köln: Pflicht zum Tragen der Pilotenmütze für männliche Piloten stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar
Keine Herabsetzung bzw. Diskriminierung des Geschlechts
Sind nur männliche Piloten einer Airline verpflichtet die Pilotenmütze zu tragen, so ist darin keine Herabsetzung oder Diskriminierung des Geschlechts zusehen. Eine Benachteiligung im Sinne des AGG liegt daher nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Flugunternehmen verpflichtete im Rahmen einer "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" die männlichen Piloten dazu, eine Pilotenmütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereiche zu tragen. Weibliche Piloten stand es frei eine Pilotenmütze zu tragen, da sie nicht zur vollständigen Uniform gehörte. Ein Pilot fühlte sich dadurch... Lesen Sie mehr
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